Ein Fahrzeug mit einem Zollkennzeichen darf von jeder Person gefahren werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und die Berechtigung hat, das Fahrzeug zu führen. Es ist nicht erforderlich, dass die Person, die das Fahrzeug fährt, identisch mit der Person ist, die das Zollkennzeichen beantragt hat.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Fahrzeug nur für den Zweck bewegt werden darf, für den das Zollkennzeichen ausgestellt wurde. Dies kann beispielsweise die Überführung des Fahrzeugs, Probefahrten oder Fahrten zur Hauptuntersuchung sein.
Auch die Versicherung, die mit dem Zollkennzeichen verbunden ist, sollte überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Schutz für die Fahrten und Fahrer bietet, die geplant sind.