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Wer darf mit mei­nem Auto fahren?

Gene­rell dür­fen alle Per­so­nen, die im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis sind, Ihr Auto fah­ren. Dabei soll­ten Sie jedoch fol­gen­de Punk­te beachten:

  1. Ver­si­che­rungs­schutz: Wäh­rend die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung unab­hän­gig vom Fah­rer greift, kön­nen in der Kas­ko­ver­si­che­rung Ein­schrän­kun­gen bestehen. Man­che Ver­si­che­rer begren­zen den Kreis der ver­si­cher­ten Fah­rer auf den Ver­si­che­rungs­neh­mer und sei­ne Fami­li­en­mit­glie­der oder legen ein Min­dest­al­ter für die Fah­rer fest. Infor­mie­ren Sie sich daher im Vor­feld genau über die Bedin­gun­gen Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung.
  2. Fah­rer unter 25 Jah­ren: Vie­le Ver­si­che­run­gen ver­lan­gen einen Zuschlag, wenn regel­mä­ßig jun­ge Fah­rer unter 25 Jah­ren das Fahr­zeug nut­zen. Fällt ein jun­ger Fah­rer nur gele­gent­lich, müs­sen Sie dies nicht unbe­dingt der Ver­si­che­rung mel­den. Sie soll­ten im Scha­dens­fall jedoch mit einer Nach­zah­lung rechnen.
  3. Ver­ant­wor­tung: Als Fahr­zeug­hal­ter tra­gen Sie eine gewis­se Ver­ant­wor­tung. Wenn jemand mit Ihrem Auto eine Ver­kehrs­re­gel ver­letzt (z.B. falsch geparkt oder zu schnell fährt) und dafür ein Buß­geld ver­hängt wird, kann die­ses an Sie als Hal­ter gerich­tet wer­den, falls der Fah­rer nicht ermit­telt wer­den kann.
  4. Ein­ver­ständ­nis: Grund­sätz­lich soll­te immer Ihr Ein­ver­ständ­nis vor­lie­gen, wenn jemand ande­res Ihr Auto fährt. Ohne Ihre Ein­wil­li­gung gilt die Nut­zung Ihres Fahr­zeugs als unbe­fugt und kann straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben.

Wenn Sie sich über die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rung im Unkla­ren sind, soll­ten Sie sich an Ihren Ver­si­che­rungs­be­ra­ter wen­den. Auch bei der Suche nach einer neu­en Ver­si­che­rung, die ver­schie­de­ne Fah­rer ein­schließt, kann ein Ver­gleichs­por­tal wie www.versicherungsvergleiche.de hilf­reich sein.

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