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Wer ent­schei­det über Teil­schuld in der Kfz-Versicherung?

Die Fest­stel­lung einer Teil­schuld an einem Ver­kehrs­un­fall ist oft kom­plex und basiert auf ver­schie­de­nen Fak­to­ren. In der Regel wer­den sol­che Ent­schei­dun­gen von meh­re­ren Par­tei­en getrof­fen, dar­un­ter die betei­lig­ten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten, Unfall­ermitt­ler, Rechts­be­ra­ter und mög­li­cher­wei­se auch Gerichte.

Die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten der betei­lig­ten Par­tei­en prü­fen die Umstän­de des Unfalls, ein­schließ­lich der Poli­zei­be­rich­te, Augen­zeu­gen­be­rich­te, Fotos, Vide­os und ande­re ver­füg­ba­re Bewei­se. Sie berück­sich­ti­gen auch die Regeln der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und rele­van­te Gerichts­ur­tei­le zu ähn­li­chen Fällen.

Die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten kön­nen zu einer vor­läu­fi­gen Eini­gung über die Schuld­ver­tei­lung kom­men, aber wenn eine oder bei­de Par­tei­en die­se Bewer­tung nicht akzep­tie­ren, kann es zu Rechts­strei­tig­kei­ten kom­men. In die­sem Fall kann ein Gericht auf der Grund­la­ge der vor­ge­leg­ten Bewei­se eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Schuld­ver­tei­lung treffen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass der Begriff „Teil­schuld“ bedeu­tet, dass bei­de Par­tei­en einen Teil der Ver­ant­wor­tung für den Unfall tra­gen. Der Grad der Teil­schuld kann vari­ie­ren, z.B. kann eine Par­tei zu 80 % schuld sein und die ande­re zu 20 %. Dies beein­flusst die Höhe der Scha­den­er­satz­leis­tung, die jede Par­tei erhält oder zah­len muss.

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