Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch aufkommen. Das bedeutet, wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht, ist er grundsätzlich verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Dies geschieht in der Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem der Unfall verursacht wurde.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet unabhängig davon, wer das Fahrzeug gefahren hat — ob Versicherungsnehmer oder ein anderer Fahrer. Das heißt, der Versicherungsnehmer ist gegenüber Dritten (auch den Geschädigten) immer in der Pflicht, auch wenn er nicht selbst gefahren ist.
Es kann jedoch sein, dass die Versicherung im Nachhinein den Versicherungsnehmer oder den Fahrer in Regress nimmt, also einen Teil der Kosten zurückverlangt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Fahrer alkoholisiert war oder das Auto ohne Erlaubnis des Versicherungsnehmers genutzt wurde.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann, wenn der Fahrer zum Beispiel nicht bei der Police als berechtigter Fahrer eingetragen ist. Die genauen Bedingungen variieren von Versicherung zu Versicherung und sollten im Einzelfall geklärt werden.
Im Falle eines Unfalls empfiehlt es sich, so schnell wie möglich die Versicherung zu informieren und den Unfallhergang genau zu dokumentieren.