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Wer haftet bei einem Unfall Versicherungsnehmer oder Fahrer?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 19. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Unfall haftet primär die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer oder ein anderer Fahrer das Auto gefahren hat. Der Versicherungsnehmer bleibt jedoch gegenüber Geschädigten verantwortlich – die Versicherung reguliert den Schaden. In Ausnahmefällen kann die Versicherung Regress nehmen und Kosten zurückfordern.

Bei einem Unfall haf­tet pri­mär die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Fahr­zeugs, unab­hän­gig davon, ob der Ver­si­che­rungs­neh­mer oder ein ande­rer Fah­rer das Auto gefah­ren hat. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer bleibt jedoch gegen­über Geschä­dig­ten ver­ant­wort­lich – die Ver­si­che­rung regu­liert den Scha­den. In Aus­nah­me­fäl­len kann die Ver­si­che­rung Regress neh­men und Kos­ten zurückfordern.

Wer trägt die Haf­tung bei Unfällen?

Das Prin­zip ist ein­fach: Wer den Scha­den ver­ur­sacht, muss dafür auf­kom­men. Bei Kfz-Unfäl­len greift jedoch die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein. Die­se Ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und schützt den Ver­si­che­rungs­neh­mer und alle berech­tig­ten Fah­rer vor finan­zi­el­lem Ruin. Wich­tig: Die Haft­pflicht haf­tet für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die dem Geschä­dig­ten ent­stan­den sind – nicht aber für den Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst. Eige­ne Schä­den am Fahr­zeug wer­den nur durch Kas­ko-Ver­si­che­run­gen reguliert.

Die Haf­tung des Ver­si­che­rungs­neh­mers bleibt bestehen, auch wenn er nicht selbst gefah­ren ist. Das bedeu­tet: Erlaubt der Ver­si­che­rungs­neh­mer einem Freund oder Fami­li­en­mit­glied, sein Auto zu fah­ren, und die­ser ver­ur­sacht einen Unfall, kommt trotz­dem die Ver­si­che­rung des Ver­si­che­rungs­neh­mers auf.

Wann kann die Ver­si­che­rung Regress nehmen?

Obwohl die Ver­si­che­rung zunächst den Scha­den regu­liert, behält sie sich vor, in bestimm­ten Fäl­len Regress beim Fah­rer oder Ver­si­che­rungs­neh­mer zu neh­men. Das heißt: Die Ver­si­che­rung ver­langt einen Teil der gezahl­ten Kos­ten zurück. Dies geschieht bei­spiels­wei­se bei:

  • Fah­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss – beson­ders bei Wer­ten über der gesetz­li­chen Grenze
  • Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis – wenn der Fah­rer nicht im Besitz eines gül­ti­gen Füh­rer­scheins war
  • Uner­laub­te Fahr­zeug­nut­zung – wenn der Fah­rer das Auto ohne Geneh­mi­gung nutzte
  • Fahr­zeug­män­gel igno­riert – wenn bekann­te Män­gel nicht beho­ben wur­den und zum Unfall führten
  • Nicht berech­tig­te Fah­rer – wenn der Fah­rer nicht in der Poli­ce als ver­si­chert ein­ge­tra­gen ist

Wich­ti­ge Punk­te zur Versicherungsdeckung

Der Ver­si­che­rungs­schutz kann ein­ge­schränkt sein, wenn der Fah­rer nicht als berech­tig­ter Fah­rer in der Poli­ce auf­ge­führt ist. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten erwei­ter­te Fah­rer­krei­se an, ande­re limi­tie­ren die Anzahl ver­si­cher­ter Per­so­nen. Über­prü­fen Sie Ihre Poli­ce, wer kon­kret ver­si­chert ist – beson­ders wich­tig, wenn regel­mä­ßig ande­re Per­so­nen Ihr Auto fahren.

Was soll­ten Sie nach einem Unfall tun?

  • Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung unver­züg­lich – idea­ler­wei­se inner­halb von 24 Stunden
  • Doku­men­tie­ren Sie den Unfall­her­gang mit Fotos, Skiz­ze und Zeugenaussagen
  • For­dern Sie einen offi­zi­el­len Unfall­be­richt von der Poli­zei an (bei Per­so­nen­schä­den obligatorisch)
  • Holen Sie Scha­dens­er­satz­an­ge­bo­te ein und rei­chen Sie die­se bei der Ver­si­che­rung ein
  • Klä­ren Sie vor­her ab, wel­che Fah­rer in Ihrer Poli­ce ver­si­chert sind
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