Fahrlässigkeit des Pferdebesitzers: Wenn der Pferdebesitzer Fahrlässigkeit gezeigt hat, zum Beispiel indem er das Pferd unzureichend kontrolliert hat oder es in einer gefährlichen Umgebung gehalten wurde, könnte der Pferdebesitzer für den Vorfall haftbar gemacht werden. In solchen Fällen könnte der Pferdebesitzer für die Verletzungen oder Schäden, die durch den Pferdetritt verursacht wurden, verantwortlich sein.
Fremdeinwirkung: Wenn der äußere Pferdetritt aufgrund von Fremdeinwirkung oder Umständen eingetreten ist, die außerhalb der Kontrolle des Pferdebesitzers liegen, kann die Haftung anders aussehen. Zum Beispiel, wenn jemand das Pferd erschreckt hat oder das Pferd aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses ausweicht und dabei eine Person auftritt, könnte die Haftung bei der Person liegen, die den Vorfall verursacht hat.
Verantwortlichkeit des Halters: In einigen Fällen könnte die Verantwortlichkeit bei der Person liegen, die zum Zeitpunkt des Vorfalls für das Pferd verantwortlich war, auch wenn sie nicht der Eigentümer ist. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise eine Reitbeteiligung oder ein Bereiter das Pferd betreute und der Pferdetritt während dieser Betreuung auftrat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Haftungsfrage von den jeweiligen Umständen des Vorfalls und den geltenden Gesetzen abhängen kann. Im Falle eines Pferdetritts ist es ratsam, einen professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Haftungsfrage zu klären und die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten. Eine Pferdehaftpflichtversicherung kann in ebenfalls wichtigen Fällen eine wichtige Rolle spielen, um mögliche Haftungsansprüche dieser Art abzudecken.