- Fahrlässigkeit des Pferdebesitzers: Wenn der Pferdebesitzer Fahrlässigkeit gezeigt hat, beispielsweise indem er das Pferd unzureichend kontrolliert hat, das Pferd in einer gefährlichen Umgebung gehalten wurde oder der Reiter unzureichend instruiert wurde, könnte der Pferdebesitzer für den Vorfall haftbar gemacht werden. In solchen Fällen könnte der Pferdebesitzer für die Verletzungen oder Schäden, die durch den Sturz entstanden sind, verantwortlich sein.
- Reitbeteiligung oder Bereiter: Wenn das Pferd von einer Reitbeteiligung oder einem Bereiter betreut wurde und der Sturz während dieses Ereignisses aufgetreten ist, könnte die Verantwortlichkeit bei der Person liegen, die zum Zeitpunkt des Vorfalls für das Pferd verantwortlich war. Dies kann abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen und der Aufsichtspflicht sein.
- Fremdeinwirkung: Wenn der Sturz durch Fremdeinwirkung oder äußere Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle des Pferdebesitzers oder der beteiligten Person liegen, kann die Haftung anders aussehen. Zum Beispiel, wenn jemand das Pferd absichtlich erschreckt oder eine unvorhergesehene Situation eintritt, die den Sturz verursacht, könnte die Haftung bei der Person liegen, die den Vorfall verursacht hat.
Eine gute Pferdehaftpflichtversicherung kann in ebenfalls wichtigen Fällen eine wichtige Rolle spielen, um mögliche Haftungsansprüche dieser Art abzudecken.