Wenn der Pferdebesitzer Fahrlässigkeit gezeigt hat, beispielsweise indem er das Pferd unzureichend kontrolliert hat, die Zäune nicht ausreichend gesichert waren oder das Pferd in einer gefährlichen Umgebung gehalten wurde, könnte der Pferdebesitzer für den Vorfall haftbar gemacht werden. In solchen Fällen könnte der Pferdebesitzer für die entstandenen Schäden oder Verletzungen haftbar sein.
Wenn das äußere Pferd aufgrund von Fremdeinwirkung oder Umständen ausgebrochen ist, die außerhalb der Kontrolle des Pferdebesitzers liegen, kann die Haftung anders aussehen. Zum Beispiel, wenn jemand das Zäune absichtlich geöffnet hat oder das Pferd erschreckt hat, könnte die Haftung bei der Person liegen, die den Vorfall verursacht hat.
In einigen Fällen kann ein Pferdeausbruch als unvorhersehbarer Vorfall angesehen werden, bei dem keine klare Schuldzuweisung möglich ist. In solchen Fällen könnten die Parteien möglicherweise nicht für den Vorfall haftbar gemacht werden.
Eine gute Pferdehaftpflichtversicherung kann in ebenfalls wichtigen Fällen eine wichtige Rolle spielen, um mögliche Haftungsansprüche dieser Art abzudecken.