In der Kfz-Versicherung sind grundsätzlich das Fahrzeug und die damit verbundenen Risiken versichert. Die Versicherung ist an das Fahrzeug gebunden und nicht eine bestimmte Person.
- Kfz-Haftpflichtversicherung : Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Sie versichert Schäden an Personen, Sachen und Vermögen anderer Verkehrsteilnehmer.
- Teilkaskoversicherung : Sie decken zusätzlich einige Schäden am eigenen Auto ab, z.B. durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Überschwemmung.
- Vollkaskoversicherung : Sie deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden am eigenen Auto ab, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch Vandalismus entstehen.
Wer genau mit dem Fahrzeug fahren darf, hängt von der konkreten Vereinbarung mit der Versicherung ab. Bei einigen Tarifen sind alle Fahrer versichert, die mit Einverständnis des Versicherungsnehmers das Fahrzeug nutzen. Bei anderen Tarifen können nur bestimmte Personen, wie zum Beispiel die Versicherung selbst oder Familienmitglieder, das Fahrzeug fahren.
Es ist immer ratsam, mit Ihrer Versicherung zu klären, wer das Fahrzeug fahren darf, um im Schadensfall nicht auf den Kosten zu bleiben. In jedem Fall ist das Fahrzeug selbst versichert, und nicht die Person, die es fährt.