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Wer ist bei einer Auto­ver­si­che­rung versichert?

In der Kfz-Ver­si­che­rung sind grund­sätz­lich das Fahr­zeug und die damit ver­bun­de­nen Risi­ken ver­si­chert. Die Ver­si­che­rung ist an das Fahr­zeug gebun­den und nicht eine bestimm­te Person.

  1. Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung : Die­se ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Schä­den ab, die Sie ande­ren mit Ihrem Fahr­zeug zufü­gen. Sie ver­si­chert Schä­den an Per­so­nen, Sachen und Ver­mö­gen ande­rer Verkehrsteilnehmer.
  2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung : Sie decken zusätz­lich eini­ge Schä­den am eige­nen Auto ab, z.B. durch Dieb­stahl, Brand, Glas­bruch, Sturm, Hagel und Überschwemmung.
  3. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung : Sie deckt zusätz­lich zu den Leis­tun­gen der Teil­kas­ko auch Schä­den am eige­nen Auto ab, die durch einen selbst­ver­schul­de­ten Unfall oder durch Van­da­lis­mus entstehen.

Wer genau mit dem Fahr­zeug fah­ren darf, hängt von der kon­kre­ten Ver­ein­ba­rung mit der Ver­si­che­rung ab. Bei eini­gen Tari­fen sind alle Fah­rer ver­si­chert, die mit Ein­ver­ständ­nis des Ver­si­che­rungs­neh­mers das Fahr­zeug nut­zen. Bei ande­ren Tari­fen kön­nen nur bestimm­te Per­so­nen, wie zum Bei­spiel die Ver­si­che­rung selbst oder Fami­li­en­mit­glie­der, das Fahr­zeug fahren.

Es ist immer rat­sam, mit Ihrer Ver­si­che­rung zu klä­ren, wer das Fahr­zeug fah­ren darf, um im Scha­dens­fall nicht auf den Kos­ten zu blei­ben. In jedem Fall ist das Fahr­zeug selbst ver­si­chert, und nicht die Per­son, die es fährt.

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