Eine Kfz-Versicherung kann prinzipiell von jeder volljährigen, geschäftsfähigen Person abgeschlossen werden. Hierbei sind allerdings einige Punkte zu beachten:
- Fahrzeughalter: Grundsätzlich sollte der Fahrzeughalter auch der Versicherungsnehmer sein, denn viele Versicherungsgesellschaften setzen dies voraus. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass eine andere Person die Versicherung für das Fahrzeug abschließt. Das kann beispielsweise bei jüngeren Fahrern der Fall sein, die das Auto ihrer Eltern fahren. Hier spricht man von einem “abweichenden Halter”.
- Fahrerlaubnis: Der Versicherungsnehmer sollte im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
- Bonität: Versicherungsunternehmen können den Antrag auf eine Versicherung ablehnen, wenn der Antragsteller erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, wie zum Beispiel einen negativen Schufa-Eintrag.
- Vorversicherung: In einigen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft den Antrag ablehnen, wenn der Antragsteller in der Vergangenheit wegen nicht bezahlter Beiträge bei einer anderen Versicherung gekündigt wurde.
- Unfallhistorie: Auch eine hohe Anzahl von Unfällen oder Versicherungsschäden in der Vergangenheit kann dazu führen, dass ein Versicherungsantrag abgelehnt wird.
Diese Liste ist nicht abschließend und die Bedingungen können von Versicherung zu Versicherung variieren. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung verschiedene Angebote zu vergleichen und sich eingehend über die Bedingungen und Anforderungen der einzelnen Versicherungsunternehmen zu informieren.