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Wer kann eine KFZ Ver­si­che­rung abschließen?

Eine Kfz-Ver­si­che­rung kann prin­zi­pi­ell von jeder voll­jäh­ri­gen, geschäfts­fä­hi­gen Per­son abge­schlos­sen wer­den. Hier­bei sind aller­dings eini­ge Punk­te zu beachten:

  1. Fahr­zeug­hal­ter: Grund­sätz­lich soll­te der Fahr­zeug­hal­ter auch der Ver­si­che­rungs­neh­mer sein, denn vie­le Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten set­zen dies vor­aus. Es gibt aber auch die Mög­lich­keit, dass eine ande­re Per­son die Ver­si­che­rung für das Fahr­zeug abschließt. Das kann bei­spiels­wei­se bei jün­ge­ren Fah­rern der Fall sein, die das Auto ihrer Eltern fah­ren. Hier spricht man von einem “abwei­chen­den Halter”.
  2. Fahr­erlaub­nis: Der Ver­si­che­rungs­neh­mer soll­te im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis sein.
  3. Boni­tät: Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men kön­nen den Antrag auf eine Ver­si­che­rung ableh­nen, wenn der Antrag­stel­ler erheb­li­che finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten hat, wie zum Bei­spiel einen nega­ti­ven Schufa-Eintrag.
  4. Vor­ver­si­che­rung: In eini­gen Fäl­len kann die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft den Antrag ableh­nen, wenn der Antrag­stel­ler in der Ver­gan­gen­heit wegen nicht bezahl­ter Bei­trä­ge bei einer ande­ren Ver­si­che­rung gekün­digt wurde.
  5. Unfall­his­to­rie: Auch eine hohe Anzahl von Unfäl­len oder Ver­si­che­rungs­schä­den in der Ver­gan­gen­heit kann dazu füh­ren, dass ein Ver­si­che­rungs­an­trag abge­lehnt wird.

Die­se Lis­te ist nicht abschlie­ßend und die Bedin­gun­gen kön­nen von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung vari­ie­ren. Im All­ge­mei­nen emp­fiehlt es sich, vor dem Abschluss einer Kfz-Ver­si­che­rung ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und sich ein­ge­hend über die Bedin­gun­gen und Anfor­de­run­gen der ein­zel­nen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zu informieren.

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