Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung liegt es in der Regel in Ihrer Verantwortung als Versicherungsnehmer, die Kündigung beim bisherigen Versicherer vorzunehmen. Dies geschieht durch ein schriftliches Kündigungsschreiben, das Sie fristgerecht an den alten Versicherer senden.
Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Im Kündigungsschreiben sollten Ihre Versicherungsnummer sowie das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, enthalten sein.
Achten Sie darauf, dass Sie bereits einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, bevor Sie den alten kündigen, um eine mögliche Versicherungslücke zu vermeiden. Die neue Versicherung stellt Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus, die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen.