Die Kündigung der alten Kfz-Versicherung liegt in der Regel in der Verantwortung des Versicherungsnehmers. Wenn Sie also Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, müssen Sie normalerweise selbst Ihre alte Versicherung kündigen.
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen der neue Versicherer die Kündigung für Sie übernimmt, z.B. bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Versicherungswechsel zum Jahresende. In diesen Fällen wird der neue Versicherer in der Regel die Kündigung für Sie einreichen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
Achten Sie jedoch darauf, dass die Kündigung rechtzeitig und korrekt erfolgt. In der Regel ist die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen der 30. November, d.h. die Kündigung muss bis zu diesem Datum bei der alten Versicherung eingegangen sein, damit der Vertrag zum Jahresende beendet werden kann. Bei einem Sonderkündigungsrecht (z.B. nach einem Unfall oder einer Prämienerhöhung) gelten abweichende Fristen.
Es ist ratsam, die Kündigung schriftlich vorzunehmen (per Brief, Fax oder E‑Mail, je nachdem, was die Versicherung akzeptiert) und um eine Bestätigung der Kündigung zu bitten. So haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.