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Wer zahlt den Anwalt bei einem Verkehrsunfall?

Wer den Anwalt nach einem Ver­kehrs­un­fall zahlt, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab:

  1. Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Schul­di­gen : Wenn Sie unver­schul­det in einem Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt wur­den, über­nimmt in der Regel die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Schul­di­gen die Anwalts­kos­ten. In die­sem Fall soll­ten Sie einen Anwalt ein­schal­ten, um Ihre Rech­te und Ansprü­che gel­tend zu machen.
  2. Rechts­schutz­ver­si­che­rung : Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, über­nimmt die­se in der Regel die Kos­ten für den Anwalt, unab­hän­gig davon, ob Sie den Unfall ver­schul­det haben oder nicht. Dabei soll­te jedoch beach­tet wer­den, dass die Ver­si­che­rung vor­her um Deckungs­zu­sa­ge gebe­ten wer­den muss. Die Bedin­gun­gen kön­nen von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sein, daher soll­ten Sie sie in Ihren Ver­trags­un­ter­la­gen nach­se­hen oder bei Ihrer Ver­si­che­rung nachfragen.
  3. Selbst­zah­ler : Wenn Sie den Unfall ver­schul­det haben und kei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, müs­sen Sie die Kos­ten für den Anwalt in der Regel selbst tra­gen. Es kann jedoch Situa­tio­nen geben, in denen Sie auch als Unfall­ver­ur­sa­cher einen Anwalt benö­ti­gen, bei­spiels­wei­se wenn der Unfall­her­gang strit­tig ist oder wenn Sie sich gegen For­de­run­gen des Unfall­geg­ners oder des­sen Ver­si­che­rung weh­ren müssen.

Wich­tig ist, dass Sie sich nach einem Unfall recht­lich bera­ten las­sen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei hel­fen, Ihre Rech­te und Ansprü­che zu klä­ren und durchzusetzen.

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