Wer den Anwalt nach einem Verkehrsunfall zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Haftpflichtversicherung des Schuldigen : Wenn Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schuldigen die Anwaltskosten. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt einschalten, um Ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen.
- Rechtsschutzversicherung : Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für den Anwalt, unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Versicherung vorher um Deckungszusage gebeten werden muss. Die Bedingungen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, daher sollten Sie sie in Ihren Vertragsunterlagen nachsehen oder bei Ihrer Versicherung nachfragen.
- Selbstzahler : Wenn Sie den Unfall verschuldet haben und keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie die Kosten für den Anwalt in der Regel selbst tragen. Es kann jedoch Situationen geben, in denen Sie auch als Unfallverursacher einen Anwalt benötigen, beispielsweise wenn der Unfallhergang strittig ist oder wenn Sie sich gegen Forderungen des Unfallgegners oder dessen Versicherung wehren müssen.
Wichtig ist, dass Sie sich nach einem Unfall rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Ansprüche zu klären und durchzusetzen.