Die Kfz-Steuer wird grundsätzlich vom Halter des Fahrzeugs bezahlt, unabhängig davon, wer der Versicherungsnehmer ist. Diese Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt eingezogen und ist in Deutschland eine jährliche Pflichtabgabe.
In der Regel wird die Kfz-Steuer automatisch vom Bankkonto des Halters abgebucht. Der Halter ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, und diese Informationen sind im Fahrzeugregister gespeichert.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht unbedingt der Besitzer oder der Hauptnutzer sein muss. Der Halter kann eine andere Person oder sogar eine juristische Person wie ein Unternehmen sein.
Zusammengefasst: Die Kfz-Steuer hat nichts mit der Kfz-Versicherung zu tun und wird immer vom Halter des Fahrzeugs bezahlt.