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Wer zahlt die KFZ Steu­er­hal­ter oder Versicherungsnehmer?

Die Kfz-Steu­er wird grund­sätz­lich vom Hal­ter des Fahr­zeugs bezahlt, unab­hän­gig davon, wer der Ver­si­che­rungs­neh­mer ist. Die­se Steu­er wird vom zustän­di­gen Haupt­zoll­amt ein­ge­zo­gen und ist in Deutsch­land eine jähr­li­che Pflichtabgabe.

In der Regel wird die Kfz-Steu­er auto­ma­tisch vom Bank­kon­to des Hal­ters abge­bucht. Der Hal­ter ist die Per­son, auf die das Fahr­zeug zuge­las­sen ist, und die­se Infor­ma­tio­nen sind im Fahr­zeug­re­gis­ter gespeichert.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass der Hal­ter eines Fahr­zeugs nicht unbe­dingt der Besit­zer oder der Haupt­nut­zer sein muss. Der Hal­ter kann eine ande­re Per­son oder sogar eine juris­ti­sche Per­son wie ein Unter­neh­men sein.

Zusam­men­ge­fasst: Die Kfz-Steu­er hat nichts mit der Kfz-Ver­si­che­rung zu tun und wird immer vom Hal­ter des Fahr­zeugs bezahlt.

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