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Wer zahlt sich bei einem Reitunfall?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 28. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Reitunfall zahlen je nach Ursache und Verschulden mehrere Versicherungen: Die Pferdehaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers kommt auf, wenn das Pferd oder dessen Halter schuldhaft den Unfall verursacht hat. Ihre persönliche Unfallversicherung oder Fremdreiterversicherung deckt Ihre Behandlungskosten ab, wenn keine Haftung des Pferdebesitzers vorliegt oder zusätzliche Leistungen erforderlich sind. Entscheidend ist, wer den Unfall zu verantworten hat.

Bei einem Reit­un­fall zah­len je nach Ursa­che und Ver­schul­den meh­re­re Ver­si­che­run­gen: Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Pfer­de­be­sit­zers kommt auf, wenn das Pferd oder des­sen Hal­ter schuld­haft den Unfall ver­ur­sacht hat. Ihre per­sön­li­che Unfall­ver­si­che­rung oder Fremd­rei­ter­ver­si­che­rung deckt Ihre Behand­lungs­kos­ten ab, wenn kei­ne Haf­tung des Pfer­de­be­sit­zers vor­liegt oder zusätz­li­che Leis­tun­gen erfor­der­lich sind. Ent­schei­dend ist, wer den Unfall zu ver­ant­wor­ten hat.

Ver­si­che­run­gen bei Reit­un­fäl­len im Überblick

  • Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Pfer­de­be­sit­zers: Dies ist die Haupt­ver­si­che­rung, wenn der Unfall durch Ver­schul­den des Pfer­des oder man­geln­de Auf­sicht des Besit­zers ent­stand – etwa durch unzu­rei­chen­de Aus­bil­dung, feh­len­de Kon­trol­le oder Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht. Sie deckt Scha­dens­er­satz, Schmer­zens­geld und medi­zi­ni­sche Kos­ten. Aller­dings muss die Haf­tung des Besit­zers nach­ge­wie­sen werden.
  • Per­sön­li­che Unfall­ver­si­che­rung des Rei­ters: Die­se ist essen­ti­ell für jeden akti­ven Rei­ter. Sie zahlt bei Reit­un­fäl­len unab­hän­gig von Ver­schul­den des Pfer­de­be­sit­zers – also auch bei Eigen­un­fäl­len, Stür­zen durch man­geln­de Reit­fä­hig­keit oder tech­ni­sche Feh­ler. Die Poli­ce deckt medi­zi­ni­sche Behand­lung, Inva­li­di­täts­leis­tun­gen und Unfall­ren­ten ab. Wich­tig: Vie­le Ver­si­che­run­gen ent­hal­ten spe­zi­fi­sche Klau­seln zu Reit­sport­un­fäl­len, die Sie prü­fen sollten.
  • Fremd­rei­ter­ver­si­che­rung: Wer regel­mä­ßig frem­de Pfer­de rei­tet, soll­te die­se spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­rung erwä­gen. Sie ist güns­ti­ger als eine Voll­kas­ko-Unfall­ver­si­che­rung und bie­tet geziel­ten Schutz beim Rei­ten von frem­dem Eigen­tum – ide­al für Reit­schü­ler, Betreu­er oder Sportler.
  • Gesetz­li­che oder pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung: Über­nimmt Not­be­hand­lun­gen und Reha­bi­li­ta­ti­on, fun­giert aber eher als Auf­fang­netz nach Leis­tun­gen ande­rer Versicherungen.

Haf­tung und Schuld­fra­ge beim Reitunfall

Das ent­schei­den­de Kri­te­ri­um: Der Pfer­de­be­sit­zer haf­tet nur bei nach­ge­wie­se­ner Fahr­läs­sig­keit oder Ver­schul­den. Rei­ne Eigen­un­fäl­le des Rei­ters, man­geln­de Reit­fä­hig­keit oder über­ra­schen­de Pfer­de­ak­tio­nen sind meist nicht ver­si­chert. Des­halb ist eine doku­men­tier­te Unfall­be­ar­bei­tung fun­da­men­tal – Zeu­gen­aus­sa­gen, ärzt­li­che Berich­te und wenn mög­lich Fotos/Videos sichern Ihre Ansprü­che ab. Eine schnel­le Mel­dung an alle betei­lig­ten Ver­si­che­rer ist recht­lich bin­dend und darf nicht ver­zö­gert werden.

Was Sie nach einem Reit­un­fall tun sollten

  • Sofor­ti­ge ärzt­li­che Ver­sor­gung – auch bei Ver­dacht auf Verletzungen
  • Unfall­her­gang schrift­lich fest­hal­ten: Betei­lig­te Per­so­nen, genaue Umstän­de, Zeu­gen mit Kontaktdaten
  • Pfer­de­be­sit­zer und des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rer umge­hend benachrichtigen
  • Alle eige­nen Ver­si­che­run­gen infor­mie­ren: Unfall­ver­si­che­rung, Fremd­rei­ter­ver­si­che­rung, Krankenversicherung
  • Ärzt­li­che Doku­men­ta­ti­on und alle Behand­lungs­rech­nun­gen sammeln
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf Reit­un­fall-Aus­schlüs­se überprüfen
  • Bei Unklar­hei­ten einen Ver­si­che­rungs­mak­ler oder Anwalt einschalten
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