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Wer zahlt, wenn der Fah­rer nicht regis­triert ist?

In der Regel gilt bei den meis­ten Kfz-Ver­si­che­run­gen in Deutsch­land das Prin­zip der Fahr­zeug­ver­si­che­rung und nicht der Fah­rer­ver­si­che­rung. Das bedeu­tet, dass das Fahr­zeug selbst ver­si­chert ist und nicht nur der in der Poli­ce regis­trier­te Fah­rer. Somit wäre grund­sätz­lich auch ein nicht ein­ge­tra­ge­ner Fah­rer durch die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung geschützt, wenn er einen Unfall ver­ur­sacht. Die­se wür­de für die Schä­den des Unfall­geg­ners aufkommen.

Aller­dings kann es je nach den beson­de­ren Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce und den Ein­zel­fäl­len zu Schwie­rig­kei­ten kom­men. Wenn bei­spiels­wei­se in der Poli­ce bestimmt ist, dass nur bestimm­te Per­so­nen das Fahr­zeug fah­ren dür­fen, und ein nicht regis­trier­ter Fah­rer einen Unfall ver­ur­sacht, kann dies dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung ver­langt oder eine Ver­trags­stra­fe ver­hängt. Im schlimms­ten Fall, beson­ders wenn der Ver­si­che­rung bewusst Infor­ma­tio­nen gege­ben wur­den, könn­te die Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigern.

Es ist auch wich­tig zu beach­ten, dass die Kas­ko­ver­si­che­rung, die für Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug auf­kommt, mög­li­cher­wei­se nicht für Schä­den auf­kommt, die durch einen nicht ein­ge­tra­ge­nen Fah­rer ver­ur­sacht wurden.

Im All­ge­mei­nen ist es am bes­ten, alle regel­mä­ßi­gen Fah­rer eines Fahr­zeugs in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu benen­nen, um sicher­zu­stel­len, dass im Fal­le eines Unfalls voll­stän­di­ger Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Soll­ten Sie sich unsi­cher sein, wie Ihre Poli­zei in die­sem Zusam­men­hang genau funk­tio­niert, soll­ten Sie sich an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter wen­den und sich bera­ten lassen.

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