In der Regel gilt bei den meisten Kfz-Versicherungen in Deutschland das Prinzip der Fahrzeugversicherung und nicht der Fahrerversicherung. Das bedeutet, dass das Fahrzeug selbst versichert ist und nicht nur der in der Police registrierte Fahrer. Somit wäre grundsätzlich auch ein nicht eingetragener Fahrer durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt, wenn er einen Unfall verursacht. Diese würde für die Schäden des Unfallgegners aufkommen.
Allerdings kann es je nach den besonderen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice und den Einzelfällen zu Schwierigkeiten kommen. Wenn beispielsweise in der Police bestimmt ist, dass nur bestimmte Personen das Fahrzeug fahren dürfen, und ein nicht registrierter Fahrer einen Unfall verursacht, kann dies dazu führen, dass die Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung verlangt oder eine Vertragsstrafe verhängt. Im schlimmsten Fall, besonders wenn der Versicherung bewusst Informationen gegeben wurden, könnte die Versicherung die Leistung verweigern.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Kaskoversicherung, die für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug aufkommt, möglicherweise nicht für Schäden aufkommt, die durch einen nicht eingetragenen Fahrer verursacht wurden.
Im Allgemeinen ist es am besten, alle regelmäßigen Fahrer eines Fahrzeugs in der Versicherungspolice zu benennen, um sicherzustellen, dass im Falle eines Unfalls vollständiger Versicherungsschutz besteht. Sollten Sie sich unsicher sein, wie Ihre Polizei in diesem Zusammenhang genau funktioniert, sollten Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter wenden und sich beraten lassen.