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Wie alt darf die Begleit­per­son höchs­tens sein?

Für die Begleit­per­son beim beglei­te­ten Fah­ren, auch bekannt als „Fah­ren mit 17“, gibt es in Deutsch­land kei­ne fest­ge­leg­te Alters­ober­gren­ze. Sie müs­sen jedoch min­des­tens 30 Jah­re alt sein und seit min­des­tens fünf Jah­ren unun­ter­bro­chen im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis sein.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Begleit­per­son wäh­rend des beglei­te­ten Fah­rens eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Rol­le über­nimmt. Sie müs­sen in der Lage sein, dem Fahr­an­fän­ger bei Bedarf Anwei­sun­gen zu geben und ein­zu­grei­fen. Dafür ist es not­wen­dig, dass die Begleit­per­son geis­tig und kör­per­lich in der Lage ist, die­se Rol­le zu erfüllen.

Die Begleit­per­son muss außer­dem einen Blut­al­ko­hol­spie­gel von 0,0 Pro­mil­le auf­wei­sen und darf nicht unter dem Ein­fluss von Dro­gen ste­hen. Ver­stö­ße gegen die­se Regeln kön­nen zu schwer­wie­gen­den Kon­se­quen­zen führen.

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