Für die Begleitperson beim begleiteten Fahren, auch bekannt als „Fahren mit 17“, gibt es in Deutschland keine festgelegte Altersobergrenze. Sie müssen jedoch mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Begleitperson während des begleiteten Fahrens eine verantwortungsvolle Rolle übernimmt. Sie müssen in der Lage sein, dem Fahranfänger bei Bedarf Anweisungen zu geben und einzugreifen. Dafür ist es notwendig, dass die Begleitperson geistig und körperlich in der Lage ist, diese Rolle zu erfüllen.
Die Begleitperson muss außerdem einen Blutalkoholspiegel von 0,0 Promille aufweisen und darf nicht unter dem Einfluss von Drogen stehen. Verstöße gegen diese Regeln können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.