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Wie bekom­me ich die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung raus?

Nach einem Ver­kehrs­un­fall ist es üblich, dass die betei­lig­ten Fah­rer ihre Ver­si­che­rungs­in­for­ma­tio­nen unter­ein­an­der aus­tau­schen. Sie soll­ten daher in der Lage sein, den Namen und die Kon­takt­da­ten der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft direkt von der ande­ren Par­tei zu erhalten.

Wenn die ande­re Par­tei die­se Infor­ma­tio­nen nicht frei­wil­lig zur Ver­fü­gung stellt oder Sie nach dem Unfall kei­nen direk­ten Kon­takt zu ihnen haben, haben Sie den­noch meh­re­re Möglichkeiten:

  1. Poli­zei­be­richt: Wenn die Poli­zei zum Unfall­ort geru­fen wur­de, soll­ten sie einen Unfall­be­richt erstel­len. In die­sem Bericht soll­ten die Ver­si­che­rungs­in­for­ma­tio­nen aller betei­lig­ten Par­tei­en auf­ge­führt sein. Sie kön­nen die­sen Bericht nor­ma­ler­wei­se bei der loka­len Poli­zei­dienst­stel­le anfordern.
  2. Anwalt oder Ver­si­che­rung­ver­mitt­ler: Wenn Sie recht­li­chen Bei­stand haben oder eine eige­ne Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft, kön­nen die­se Par­tei­en oft hel­fen, die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu ermitteln.
  3. Zen­tral­ruf der deut­schen Auto­ver­si­che­rer: Unter Anga­be des Kenn­zei­chens kön­nen Sie die Kfz-Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners auch über den Zen­tral­ruf der deut­schen Auto­ver­si­che­rer bekom­men. Den Zen­tral­ruf errei­chen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr: Inner­halb Deutsch­lands unter: 0800 250 260 0. Aus dem Aus­land unter: 0049 40 300 330 300 (Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 20 Uhr) Über das Online-Anfra­ge­for­mu­lar unter zentralruf.de

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