Nach einem Verkehrsunfall ist es üblich, dass die beteiligten Fahrer ihre Versicherungsinformationen untereinander austauschen. Sie sollten daher in der Lage sein, den Namen und die Kontaktdaten der gegnerischen Versicherungsgesellschaft direkt von der anderen Partei zu erhalten.
Wenn die andere Partei diese Informationen nicht freiwillig zur Verfügung stellt oder Sie nach dem Unfall keinen direkten Kontakt zu ihnen haben, haben Sie dennoch mehrere Möglichkeiten:
- Polizeibericht: Wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wurde, sollten sie einen Unfallbericht erstellen. In diesem Bericht sollten die Versicherungsinformationen aller beteiligten Parteien aufgeführt sein. Sie können diesen Bericht normalerweise bei der lokalen Polizeidienststelle anfordern.
- Anwalt oder Versicherungvermittler: Wenn Sie rechtlichen Beistand haben oder eine eigene Versicherungsgesellschaft, können diese Parteien oft helfen, die gegnerische Versicherungsgesellschaft zu ermitteln.
- Zentralruf der deutschen Autoversicherer: Unter Angabe des Kennzeichens können Sie die Kfz-Versicherung des Unfallgegners auch über den Zentralruf der deutschen Autoversicherer bekommen. Den Zentralruf erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr: Innerhalb Deutschlands unter: 0800 250 260 0. Aus dem Ausland unter: 0049 40 300 330 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr) Über das Online-Anfrageformular unter zentralruf.de