Ein Wechselkennzeichen können Sie bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) für beide Fahrzeuge
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für beide Fahrzeuge
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA etc.) für beide Fahrzeuge
- Bei Vertretung durch eine andere Person: Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- In manchen Fällen: Nachweis über eine gültige Feinstaubplakette
Beide Fahrzeuge müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen derselben Fahrzeugklasse angehören und dürfen maximal eine Fahrzeugklasse voneinander abweichen. Außerdem dürfen sie nicht breiter als 2,55 Meter sein.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Kosten für das Wechselkennzeichen höher sind als für ein normales Kennzeichen, da sowohl die Herstellungskosten als auch die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsstelle höher sind.
Sobald Sie das Wechselkennzeichen erhalten haben, können Sie es an Ihren Fahrzeugen anbringen und abwechselnd mit den Fahrzeugen fahren, solange nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig in Benutzung sind. Beide Fahrzeuge müssen separat versichert und versteuert werden. Die Kfz-Steuer wird dabei für jedes Fahrzeug einzeln berechnet, wobei der niedrigere der beiden Steuersätze gilt.