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Wie bekom­me ich ein Wechselkennzeichen?

Ein Wech­sel­kenn­zei­chen kön­nen Sie bei Ihrer ört­li­chen Kfz-Zulas­sungs­stel­le bean­tra­gen. Sie benö­ti­gen dazu fol­gen­de Unterlagen:

  1. Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass des Fahrzeughalters
  2. Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II (Fahr­zeug­schein und Fahr­zeug­brief) für bei­de Fahrzeuge
  3. Elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) für bei­de Fahrzeuge
  4. Haupt­un­ter­su­chungs­be­richt (TÜV, DEKRA etc.) für bei­de Fahrzeuge
  5. Bei Ver­tre­tung durch eine ande­re Per­son: Voll­macht und Per­so­nal­aus­weis des Bevollmächtigten
  6. In man­chen Fäl­len: Nach­weis über eine gül­ti­ge Feinstaubplakette

Bei­de Fahr­zeu­ge müs­sen dabei bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len: Sie müs­sen der­sel­ben Fahr­zeug­klas­se ange­hö­ren und dür­fen maxi­mal eine Fahr­zeug­klas­se von­ein­an­der abwei­chen. Außer­dem dür­fen sie nicht brei­ter als 2,55 Meter sein.

Es ist auch wich­tig zu beach­ten, dass die Kos­ten für das Wech­sel­kenn­zei­chen höher sind als für ein nor­ma­les Kenn­zei­chen, da sowohl die Her­stel­lungs­kos­ten als auch die Ver­wal­tungs­ge­büh­ren bei der Zulas­sungs­stel­le höher sind.

Sobald Sie das Wech­sel­kenn­zei­chen erhal­ten haben, kön­nen Sie es an Ihren Fahr­zeu­gen anbrin­gen und abwech­selnd mit den Fahr­zeu­gen fah­ren, solan­ge nicht bei­de Fahr­zeu­ge gleich­zei­tig in Benut­zung sind. Bei­de Fahr­zeu­ge müs­sen sepa­rat ver­si­chert und ver­steu­ert wer­den. Die Kfz-Steu­er wird dabei für jedes Fahr­zeug ein­zeln berech­net, wobei der nied­ri­ge­re der bei­den Steu­er­sät­ze gilt.

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