Ein Zollkennzeichen benötigen Sie in Deutschland, wenn Sie ein nicht zugelassenes oder abgemeldetes Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchten. Dieses Kennzeichen gilt in der Regel für maximal 30 Tage. Die Schritte, um ein Zollkennzeichen zu bekommen, sind folgende:
- Versicherungsschutz sicherstellen : Bevor Sie ein Zollkennzeichen beantragen können, müssen Sie nachweisen, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Dafür können Sie sich an eine Kfz-Versicherung wenden, die eine sogenannte Deckungskarte oder eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ausstellt.
- Zur Zulassungsstelle gehen : Mit der eVB-Nummer und allen notwendigen Unterlagen gehen Sie zur Zulassungsstelle. Diese Unterlagen umfassen in der Regel den Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und ‑brief), sowie ggf. eine Vollmacht, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen werden soll.
- Gebühr bezahlen und Kennzeichen erhalten : Bei der Zulassungsstelle zahlen Sie eine Gebühr für das Zollkennzeichen und erhalten dann das Kennzeichen selbst.
Bitte beachten Sie, dass die konkreten Anforderungen je nach örtlichen Vorschriften variieren können, daher sollten Sie sich vorab bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle informieren. Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass das Fahrzeug während der Geltungsdauer des Zollkennzeichens von der Kfz-Steuer befreit ist. Es darf jedoch nicht länger als die auf dem Kennzeichen angegebene Frist genutzt werden.