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Wie bekom­me ich ein Zollkennzeichen?

Ein Zoll­kenn­zei­chen benö­ti­gen Sie in Deutsch­land, wenn Sie ein nicht zuge­las­se­nes oder abge­mel­de­tes Fahr­zeug für einen bestimm­ten Zeit­raum im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr bewe­gen möch­ten. Die­ses Kenn­zei­chen gilt in der Regel für maxi­mal 30 Tage. Die Schrit­te, um ein Zoll­kenn­zei­chen zu bekom­men, sind folgende:

  1. Ver­si­che­rungs­schutz sicher­stel­len : Bevor Sie ein Zoll­kenn­zei­chen bean­tra­gen kön­nen, müs­sen Sie nach­wei­sen, dass für das Fahr­zeug eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht. Dafür kön­nen Sie sich an eine Kfz-Ver­si­che­rung wen­den, die eine soge­nann­te Deckungs­kar­te oder eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) ausstellt.
  2. Zur Zulas­sungs­stel­le gehen : Mit der eVB-Num­mer und allen not­wen­di­gen Unter­la­gen gehen Sie zur Zulas­sungs­stel­le. Die­se Unter­la­gen umfas­sen in der Regel den Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, die Fahr­zeug­pa­pie­re (Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II bzw. Fahr­zeug­schein und ‑brief), sowie ggf. eine Voll­macht, wenn das Fahr­zeug auf eine ande­re Per­son zuge­las­sen wer­den soll.
  3. Gebühr bezah­len und Kenn­zei­chen erhal­ten : Bei der Zulas­sungs­stel­le zah­len Sie eine Gebühr für das Zoll­kenn­zei­chen und erhal­ten dann das Kenn­zei­chen selbst.

Bit­te beach­ten Sie, dass die kon­kre­ten Anfor­de­run­gen je nach ört­li­chen Vor­schrif­ten vari­ie­ren kön­nen, daher soll­ten Sie sich vor­ab bei Ihrer ört­li­chen Zulas­sungs­stel­le infor­mie­ren. Wei­ter­hin ist es wich­tig zu wis­sen, dass das Fahr­zeug wäh­rend der Gel­tungs­dau­er des Zoll­kenn­zei­chens von der Kfz-Steu­er befreit ist. Es darf jedoch nicht län­ger als die auf dem Kenn­zei­chen ange­ge­be­ne Frist genutzt werden.

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