Die eVB-Nummer bestätigt gegenüber der Zulassungsstelle, dass für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – mehr nicht. Sie ist ein siebenstelliger Code, kein Versicherungsschein, und sagt nichts darüber aus, ob Sie zusätzlich Teil- oder Vollkasko vereinbart haben. Der eigentliche Versicherungsschutz beginnt nicht mit der eVB, sondern mit der Zulassung des Fahrzeugs.
Das Wichtigste in Kürze
- Die eVB belegt ausschließlich die Haftpflicht – Kasko ist darin nicht enthalten.
- Sie ist eine siebenstellige Nummer und enthält keine Fahrzeugdaten.
- Die Gültigkeit beträgt in der Regel bis zu sechs Monate.
- Zur Abmeldung brauchen Sie keine eVB, nur zur An- und Ummeldung.
- Der Schutz greift mit der Zulassung, nicht mit dem Erhalt der Nummer.
Was sagt die eVB-Nummer über Ihren Versicherungsschutz aus?
Die eVB ist eine Auskunft an die Behörde, kein Deckungsnachweis für Sie. Sie besagt: Für dieses Vorhaben liegt beim genannten Versicherer eine Zusage über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Die Zulassungsstelle ruft die Nummer in der zentralen Datenbank ab und erhält in Echtzeit die Bestätigung.
Was die eVB nicht aussagt, ist mindestens ebenso wichtig. Ob Sie zusätzlich Teilkasko oder Vollkasko vereinbart haben, ist für die Zulassung ohne Belang und wird über die eVB weder übermittelt noch bestätigt. Kasko ist eine freiwillige Erweiterung Ihres Vertrags – sie gilt, weil sie im Vertrag steht, nicht weil eine eVB ausgestellt wurde.
Ebenso wenig enthält die Nummer Fahrzeugdaten. Sie ist eine reine Referenz auf den Vorgang beim Versicherer; Fahrgestellnummer und Kennzeichen stehen in Ihrem Versicherungsantrag, nicht in der eVB. Wer prüfen will, ob die Daten stimmen, muss also in die Vertragsunterlagen sehen.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Format | siebenstellig, alphanumerisch |
| Gültigkeit | in der Regel bis zu sechs Monate |
| Nach der Zulassung | wird automatisch entwertet |
| Bei Nichtnutzung | verfällt; Neuanforderung kostenlos |
| Übertragbar | nein – an ein Fahrzeug und einen Versicherungsnehmer gebunden |
| Kosten | keine gesonderten |
Einzelne Versicherer setzen kürzere Fristen als sechs Monate. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Faustregel, sondern auf die Angabe in der Mitteilung, mit der Sie die Nummer erhalten haben. Nach der Verwendung bei der Zulassungsstelle wird die eVB automatisch entwertet – für das nächste Fahrzeug brauchen Sie eine neue.
Wann brauchen Sie eine eVB – und wann nicht?
Erforderlich ist sie bei jedem Vorgang, der zu einem gültigen Kennzeichen führt: Erstzulassung, Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, Halterwechsel, Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, Wiederzulassung nach einer Abmeldung sowie für Kurzzeit- und Saisonkennzeichen.
Nicht erforderlich ist sie bei der Abmeldung. Wer ein Fahrzeug außer Betrieb setzt, braucht dafür Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenschilder, aber keinen Versicherungsnachweis – der Vorgang beendet den Versicherungsschutz, statt ihn zu begründen. Ebenso wenig brauchen Sie eine neue eVB, wenn Sie lediglich den Versicherer wechseln, ohne dass sich an der Zulassung etwas ändert: Der neue Versicherer meldet den Wechsel direkt an die Zulassungsstelle.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Mit der Zulassung – nicht mit dem Erhalt der Nummer. Das ist die praktisch wichtigste Feinheit. Solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist, dürfen Sie es auch mit eVB in der Tasche nicht im öffentlichen Verkehr bewegen.
Wer ein gekauftes Fahrzeug überführen will, braucht dafür ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener eVB. Ein rotes Händlerkennzeichen kommt für Privatpersonen nicht infrage. Und wer den Wagen auf einem Anhänger transportiert, benötigt für das Fahrzeug selbst gar keine Zulassung – wohl aber für den Anhänger.
Weist die Zulassungsstelle die Nummer zurück, liegt es meist an einer abgelaufenen Gültigkeit, an einer bereits verwendeten Nummer, an einem Zahlendreher oder daran, dass der Versicherer den Antrag nachträglich abgelehnt hat. Nehmen Sie die Kontaktdaten Ihres Versicherers zum Termin mit – in den ersten drei Fällen genügt ein Anruf. Wie derselbe Vorgang bei Nutzfahrzeugen abläuft, steht unter Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Lkw?
Worauf sollten Sie achten?
- Die Gültigkeitsdauer aus der Mitteilung des Versicherers notieren, nicht schätzen
- Die Nummer erst anfordern, wenn der Zulassungstermin absehbar ist
- Fahrzeugdaten im Versicherungsantrag prüfen, nicht in der eVB
- Kasko gesondert vereinbaren – über die eVB läuft sie nicht mit
- Für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener eVB einplanen
- Beim Behördengang die Kontaktdaten des Versicherers griffbereit haben
Welcher Anbieter die passende Deckung zu welchem Beitrag stellt, sehen Sie in der Kfz-Versicherung. Über das Portal Onlinezulassung lässt sich der Vorgang in vielen Zulassungsbezirken auch ohne Behördengang erledigen.