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Wie kann ich die Pro­zen­te übernehmen?

Die “Pro­zen­te” bezie­hen sich in der Kfz-Ver­si­che­rung auf die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se), wel­che bestimmt, wie hoch der Bei­trag für Ihre Ver­si­che­rung ist. Je höher die SF-Klas­se, des­to gerin­ger ist in der Regel der Bei­trag. Wenn Sie Pro­zen­te von einer ande­ren Per­son über­neh­men möch­ten, zum Bei­spiel von einem Eltern­teil, gibt es eini­ge Voraussetzungen:

  1. Über­trag­bar­keit: In der Regel kön­nen Sie die SF-Klas­se nur von Per­so­nen über­neh­men, zu denen Sie in einem nahen Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis ste­hen. Dazu gehö­ren in der Regel Eltern, Groß­el­tern, Geschwis­ter, Ehe­part­ner und manch­mal auch Lebens­part­ner. Eini­ge Ver­si­che­run­gen erlau­ben auch die Über­tra­gung von Schwie­ger­el­tern oder ein­ge­tra­ge­nen Lebenspartnern.
  2. Eige­ne Fahr­er­fah­rung: Die Anzahl der Jah­re, die Sie die SF-Klas­se über­neh­men kön­nen, ist in der Regel auf die Anzahl der Jah­re begrenzt, die Sie selbst einen Füh­rer­schein besit­zen. Wenn Sie also bei­spiels­wei­se seit fünf Jah­ren einen Füh­rer­schein haben, kön­nen Sie auch nur fünf scha­den­freie Jah­re über­neh­men, selbst wenn die ande­re Per­son eine höhe­re SF-Klas­se hat.
  3. Antrag bei der Ver­si­che­rung: Um die Pro­zen­te zu über­neh­men, müs­sen Sie einen Antrag bei Ihrer Ver­si­che­rung stel­len. Die ande­re Per­son, von der Sie die SF-Klas­se über­neh­men, muss in der Regel ihr Ein­ver­ständ­nis geben. Bei­de Par­tei­en müs­sen in der Regel eine ent­spre­chen­de Erklä­rung abgeben.

Bit­te beach­ten Sie, dass die genau­en Bedin­gun­gen für die Über­nah­me von SF-Klas­sen von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sein kön­nen. Es ist daher immer eine gute Idee, sich vor­ab direkt bei Ihrer Ver­si­che­rung zu erkundigen.

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