Die “Prozente” beziehen sich in der Kfz-Versicherung auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), welche bestimmt, wie hoch der Beitrag für Ihre Versicherung ist. Je höher die SF-Klasse, desto geringer ist in der Regel der Beitrag. Wenn Sie Prozente von einer anderen Person übernehmen möchten, zum Beispiel von einem Elternteil, gibt es einige Voraussetzungen:
- Übertragbarkeit: In der Regel können Sie die SF-Klasse nur von Personen übernehmen, zu denen Sie in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Dazu gehören in der Regel Eltern, Großeltern, Geschwister, Ehepartner und manchmal auch Lebenspartner. Einige Versicherungen erlauben auch die Übertragung von Schwiegereltern oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Eigene Fahrerfahrung: Die Anzahl der Jahre, die Sie die SF-Klasse übernehmen können, ist in der Regel auf die Anzahl der Jahre begrenzt, die Sie selbst einen Führerschein besitzen. Wenn Sie also beispielsweise seit fünf Jahren einen Führerschein haben, können Sie auch nur fünf schadenfreie Jahre übernehmen, selbst wenn die andere Person eine höhere SF-Klasse hat.
- Antrag bei der Versicherung: Um die Prozente zu übernehmen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellen. Die andere Person, von der Sie die SF-Klasse übernehmen, muss in der Regel ihr Einverständnis geben. Beide Parteien müssen in der Regel eine entsprechende Erklärung abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen für die Übernahme von SF-Klassen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können. Es ist daher immer eine gute Idee, sich vorab direkt bei Ihrer Versicherung zu erkundigen.