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Wie kann ich eine Kfz-Ver­si­che­rung kündigen?

Um eine Kfz-Ver­si­che­rung zu kün­di­gen, müs­sen Sie in der Regel eine schrift­li­che Kün­di­gung an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter sen­den. Die­se soll­te eini­ge wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen enthalten:

  1. Ihre per­sön­li­chen Daten: Name und Adresse
  2. Die Ver­si­che­rungs­num­mer
  3. Das Kfz-Kenn­zei­chen des ver­si­cher­ten Fahrzeugs
  4. Der genaue Kündigungstermin
  5. Die aus­drück­li­che Bit­te um eine schrift­li­che Bestä­ti­gung der Kündigung

Sen­den Sie das Kün­di­gungs­schrei­ben vor­zugs­wei­se per Ein­schrei­ben mit Rück­schein, so dass Sie einen Nach­weis über den frist­ge­rech­ten Ein­gang Ihrer Kün­di­gung haben.

Die Kün­di­gungs­frist für die ordent­li­che Kün­di­gung beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit. Bei den meis­ten Kfz-Ver­si­che­run­gen endet die Ver­trags­lauf­zeit zum 31. Dezem­ber, daher soll­te die Kün­di­gung bis zum 30. Novem­ber beim Ver­si­che­rer ein­ge­gan­gen sein.

Aller­dings haben Sie auch ein Son­der­kün­di­gungs­recht in bestimm­ten Situa­tio­nen, wie z. B. nach einem Scha­dens­fall, bei Bei­trags­er­hö­hun­gen oder bei einem Fahr­zeug­wech­sel. In die­sen Fäl­len beträgt die Kün­di­gungs­frist meist einen Monat ab Kennt­nis des Kündigungsgrundes.

Bevor Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung kün­di­gen, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Sie einen neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­schlos­sen haben, um eine mög­li­che Ver­si­che­rungs­lü­cke zu vermeiden.

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