Zollkennzeichen, auch Ausfuhrkennzeichen genannt, gelten für einen Zeitraum von mindestens 15 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die genaue Gültigkeitsdauer wird dabei bei der Beantragung des Kennzeichens festgelegt und auf dem Kennzeichen selbst vermerkt. Es ist wichtig zu wissen, dass das Auslaufdatum auf dem Kennzeichen auch das Ablaufdatum der jeweiligen Versicherung ist.
Sobald die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, muss das Fahrzeug entweder abgemeldet, mit einem regulären Kennzeichen zugelassen oder mit einem neuen Zollkennzeichen versehen werden. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, ein Fahrzeug mit abgelaufenem Zollkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Zollkennzeichens ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte eine längere Nutzungsdauer erforderlich sein, müsste ein neues Zollkennzeichen beantragt werden.