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Wie lan­ge gilt das Son­der­kün­di­gungs­recht bei der Kfz Versicherung?

Das Son­der­kün­di­gungs­recht bei der Kfz-Ver­si­che­rung kommt in der Regel dann zum Tra­gen, wenn die Ver­si­che­rungs­prä­mie erhöht wird, ohne dass ein ent­spre­chen­der Scha­dens­fall vor­liegt, oder nach einem Scha­dens­fall, den die Ver­si­che­rung regu­liert hat.

In bei­den Fäl­len beträgt die Frist für die Son­der­kün­di­gung in der Regel einen Monat. Die­se Frist beginnt zu lau­fen, sobald Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer von der Prä­mi­en­er­hö­hung oder der Scha­dens­re­gu­lie­rung Kennt­nis erlangt haben.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bestim­mun­gen und Fris­ten Ihres indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges und den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) Ihrer Ver­si­che­rung abhän­gen kön­nen. Im Zwei­fels­fall soll­ten Sie sich daher immer direkt an Ihre Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft oder einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter wenden.

Eben­so kann ein Son­der­kün­di­gungs­recht in Anspruch genom­men wer­den, wenn Sie Ihr Fahr­zeug ver­kau­fen. In die­sem Fall endet die Ver­si­che­rung auto­ma­tisch mit der Ummel­dung des Fahr­zeugs auf den neu­en Halter.

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