Das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung kommt in der Regel dann zum Tragen, wenn die Versicherungsprämie erhöht wird, ohne dass ein entsprechender Schadensfall vorliegt, oder nach einem Schadensfall, den die Versicherung reguliert hat.
In beiden Fällen beträgt die Frist für die Sonderkündigung in der Regel einen Monat. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Sie als Versicherungsnehmer von der Prämienerhöhung oder der Schadensregulierung Kenntnis erlangt haben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Fristen Ihres individuellen Versicherungsvertrages und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Versicherung abhängen können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher immer direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.
Ebenso kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen. In diesem Fall endet die Versicherung automatisch mit der Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter.