Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), die durch schadenfreies Fahren erreicht wurde, und der damit verbundene Schadenfreiheitsrabatt bleiben in der Regel sieben Jahre lang bestehen, wenn Sie keine Kfz-Versicherung haben. In diesem Zeitraum können Sie die SF-Klasse und die Schadensfreiheit auf einen neuen Kfz-Versicherungsrabatt übertragen.
Wenn Sie jedoch innerhalb dieser sieben Jahre keine neue Kfz-Versicherung abschließen, kann es sein, dass Ihr Versicherer die SF-Klasse absetzt oder sie ganz verfällt. Die genauen Regelungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren, daher empfiehlt es sich, die Vertragsdetails und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen oder sich direkt an den Versicherer zu wenden, um die genauen Bestimmungen zu erfahren.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Schadensfreiheit von einer Person auf einen anderen Rabatt gewährt werden kann, aber diese Übertragung unterliegt bestimmten Regeln und Bedingungen. Es empfiehlt sich daher, sich direkt an den Versicherer zu wenden, um die genauen Details zu erfragen.