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Wie lan­ge ist man ein Fahranfänger?

Die Defi­ni­ti­on eines “Fahr­an­fän­gers” kann vari­ie­ren, je nach­dem, in wel­chem Kon­text der Begriff ver­wen­det wird. Im All­ge­mei­nen kann man sagen, dass jemand als Fahr­an­fän­ger gilt, solan­ge er sich in der Pro­be­zeit befin­det. In Deutsch­land beträgt die Pro­be­zeit nor­ma­ler­wei­se zwei Jah­re ab dem Datum der Ertei­lung des Füh­rer­scheins. Wäh­rend die­ser Zeit gel­ten bestimm­te Son­der­re­ge­lun­gen und stren­ge­re Vor­schrif­ten, bei­spiels­wei­se ein abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot für Fah­rer unter 21 Jah­ren und in der Probezeit.

Im Kon­text der Kfz-Ver­si­che­rung kann jemand jedoch län­ger als Fahr­an­fän­ger betrach­tet wer­den. Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten stu­fen neue Fah­rer häu­fig bis zu drei oder sogar fünf Jah­re nach Erhalt ihres Füh­rer­scheins als Fahr­an­fän­ger ein. Dies liegt dar­an, dass neue Fah­rer als risi­ko­rei­cher ange­se­hen wer­den und daher ten­den­zi­ell höhe­re Ver­si­che­rungs­prä­mi­en zah­len müssen.

Es gibt jedoch ver­schie­de­ne Fak­to­ren, die die Dau­er der Ein­stu­fung als Fahr­an­fän­ger beein­flus­sen kön­nen, dar­un­ter das Alter des Fah­rers, das Fahr­ver­hal­ten und die Art des Fahr­zeugs. Eini­ge Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten auch spe­zi­el­le Tari­fe für jun­ge Fah­rer oder Fahr­si­cher­heits­trai­nings an, die dazu bei­tra­gen kön­nen, die Prä­mi­en zu redu­zie­ren. Es lohnt sich also, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und sich über die ver­schie­de­nen Optio­nen zu informieren.

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