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Wie lange ist man ein Fahranfänger?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 15. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Fahranfänger sind in Deutschland zwei Jahre lang in der Probezeit des Führerscheins – das ist die offizielle rechtliche Definition. In der Kfz-Versicherung gilt man aber oft 3 bis 5 Jahre als Fahranfänger und zahlt entsprechend höhere Prämien. Versicherer bewerten neue Fahrer als Hochrisikogruppe, weshalb die Einstufung länger andauert als die gesetzliche Probezeit.

Fahr­an­fän­ger sind in Deutsch­land zwei Jah­re lang in der Pro­be­zeit des Füh­rer­scheins – das ist die offi­zi­el­le recht­li­che Defi­ni­ti­on. In der Kfz-Ver­si­che­rung gilt man aber oft 3 bis 5 Jah­re als Fahr­an­fän­ger und zahlt ent­spre­chend höhe­re Prä­mi­en. Ver­si­che­rer bewer­ten neue Fah­rer als Hoch­ri­si­ko­grup­pe, wes­halb die Ein­stu­fung län­ger andau­ert als die gesetz­li­che Probezeit.

Die zwei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit im Führerscheinrecht

Nach bestan­de­ner Fahr­prü­fung beginnt die zwei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit, in der stren­ge Regeln gel­ten. Fahr­an­fän­ger unter 21 Jah­ren dür­fen kei­nen Alko­hol kon­su­mie­ren (abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot). Glei­ches gilt für alle Fahr­an­fän­ger in der Pro­be­zeit – mit weni­gen Aus­nah­men bis 0,0 Pro­mil­le. Wäh­rend die­ser Zeit wer­den Ver­stö­ße und Unfäl­le beson­ders doku­men­tiert. Eine schwe­re Ver­kehrs­ver­let­zung ver­län­gert die Pro­be­zeit auto­ma­tisch um zwei wei­te­re Jah­re. Nach zwei Jah­ren ohne grö­ße­re Ver­stö­ße endet die Pro­be­zeit regulär.

Fahr­an­fän­ger in der Kfz-Ver­si­che­rung – län­ge­re Einstufung

Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten hand­ha­ben die Defi­ni­ti­on von Fahr­an­fän­gern groß­zü­gi­ger als das Füh­rer­schein­recht. Die meis­ten Ver­si­che­rer rech­nen Fah­rer ab dem 3. bis 5. Ver­si­che­rungs­jahr nicht mehr als Fahr­an­fän­ger. Das liegt an sta­tis­tisch erhöh­ten Unfall­quo­ten bei jun­gen und uner­fah­re­nen Fah­rern. Dadurch recht­fer­ti­gen sich höhe­re Bei­trä­ge in der Kas­ko­ver­si­che­rung und teil­wei­se auch in der Haft­pflicht. Man­che Ver­si­che­rer dif­fe­ren­zie­ren zusätz­lich nach Alter: Fahr­an­fän­ger über 25 Jah­ren zah­len oft schnel­ler Nor­mal­bei­trä­ge als Fah­rer zwi­schen 18 und 24 Jahren.

Bei­trags­er­spar­nis und Rabat­te für Fahranfänger

Um Fahr­an­fän­ger-Ver­si­che­run­gen güns­ti­ger zu gestal­ten, bie­ten vie­le Anbie­ter spe­zi­el­le Tari­fe und Rabat­te an. Ein bestan­de­nes Fahr­si­cher­heits­trai­ning (bis zu 10 Pro­zent Rabatt) oder ein unfall­frei­es Fahr­ver­hal­ten kön­nen die Prä­mi­en deut­lich sen­ken. Auch Tele­ma­tik-Tari­fe, bei denen Fahrt­ver­hal­ten mit­tels App über­wacht wird, gewäh­ren Rabat­te. Der Ver­gleich ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer ist daher beson­ders für Fahr­an­fän­ger wich­tig, da die Unter­schie­de in den Prä­mi­en erheb­lich sind.

  • Pro­be­zeit: 2 Jah­re ab Füh­rer­schein­erhalt, bei Ver­stoß +2 Jah­re Verlängerung
  • Ver­si­che­rungs-Ein­stu­fung: 3–5 Jah­re als Fahr­an­fän­ger mit höhe­ren Beiträgen
  • Alko­hol­ver­bot: 0,0 Pro­mil­le in der Pro­be­zeit für alle Fahranfänger
  • Rabat­te nut­zen: Fahr­si­cher­heits­trai­ning, Tele­ma­tik-Tari­fe und Ver­glei­che redu­zie­ren Kosten
  • Ver­si­che­rer wech­seln: Nach Pro­be­zeit-Ende den Tarif über­prü­fen – neue Ein­stu­fung kann Erspar­nis­se bringen
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