Eine Kfz-Versicherung kann normalerweise so lange stillgelegt werden, wie das zugehörige Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Typischerweise endet der Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Die Versicherung wird dann bis zur Wiederanmeldung des Fahrzeugs „ruhend“ gestellt.
Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter variieren, daher sollten Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den spezifischen Regeln erkundigen. Bitte beachten Sie auch, dass während dieser Stilllegungsperiode kein Versicherungsschutz besteht. Das heißt, wenn etwas mit dem Fahrzeug passiert (zum Beispiel bei Diebstahl oder Beschädigung), wird die Versicherung in der Regel nicht zahlen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kfz-Steuer während der Stilllegung weiterhin anfällt, es sei denn, das Fahrzeug ist offiziell abgemeldet.