Die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) in der Kfz-Versicherung können unter bestimmten Bedingungen und je nach den Richtlinien des jeweiligen Versicherungsunternehmens übertragen werden. Allgemein ist es möglich, die SF-Klasse auf eine andere Person zu übertragen, zum Beispiel beim Wechsel des Fahrzeugführers innerhalb der Familie.
Die Dauer, in der die SF-Klassen übertragen werden können, variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung. Einige Versicherer haben eine Begrenzung von wenigen Jahren, nach denen die SF-Klassen nicht mehr übertragbar sind. Andere Versicherer können eine solche nicht einschränken.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die übertragene SF-Klasse nicht höher sein kann als die Anzahl der Jahre, in denen die übernehmende Person einen Führerschein besitzt und das Potenzial hatte, eine Versicherung auf ihren eigenen Namen zu führen.
Daher ist es ratsam, sich direkt an die Versicherungsgesellschaft zu wenden, um spezifische Informationen über die Bedingungen und Möglichkeiten einer Übertragung der SF-Klasse zu erhalten.