Suche

Wie lange kann man <span class="caps">SF</span> Klassen übertragen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

SF-Klassen können in Deutschland unbegrenzt lange übertragen werden – es gibt keine gesetzliche Frist, nach der eine Übertragung nicht mehr möglich ist. Die Übertragung auf Familienangehörige oder beim Fahrzeugwechsel ist jederzeit möglich, solange der Versicherer die Übertragung genehmigt und beide Parteien die Voraussetzungen erfüllen.

SF-Klas­sen kön­nen in Deutsch­land unbe­grenzt lan­ge über­tra­gen wer­den – es gibt kei­ne gesetz­li­che Frist, nach der eine Über­tra­gung nicht mehr mög­lich ist. Die Über­tra­gung auf Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder beim Fahr­zeug­wech­sel ist jeder­zeit mög­lich, solan­ge der Ver­si­che­rer die Über­tra­gung geneh­migt und bei­de Par­tei­en die Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Wann und wie funk­tio­niert die SF-Klassen-Übertragung?

Die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) doku­men­tiert Ihre unfall­freie Fahr­ge­schich­te und wirkt sich direkt auf Ihren Ver­si­che­rungs­bei­trag aus. Sie kön­nen die­se erwor­be­ne Boni­tät in fol­gen­den Situa­tio­nen übertragen:

  • Fahr­zeug­wech­sel: Die SF-Klas­se bleibt beim Ver­si­che­rer, wenn Sie ein ande­res Auto versichern
  • Hal­ter- oder Fahr­zeug­art­wech­sel: Beim Wech­sel zu einem ande­ren Fahrzeugtyp
  • Fami­li­en­über­tra­gung: An Ehe­part­ner, Kin­der oder ande­re Fami­li­en­mit­glie­der im glei­chen Haushalt
  • Ver­si­cher­er­wech­sel: Die SF-Klas­se lässt sich auch zu einer ande­ren Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft mitnehmen

Wich­ti­ge Bedin­gun­gen und Einschränkungen

Obwohl es kei­ne Zeit­li­mit gibt, müs­sen meh­re­re Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein: Die über­neh­men­de Per­son muss einen gül­ti­gen Füh­rer­schein besit­zen – min­des­tens seit der Dau­er der zu über­tra­gen­den SF-Klas­se. Ver­si­che­rer ver­ge­ben kei­ne höhe­re SF-Klas­se, als die Per­son Fahr­er­fah­rung hat. Zudem muss zwi­schen dem Ende der alten und dem Beginn der neu­en Ver­si­che­rung maxi­mal einen Monat lie­gen, sonst ver­liert man die SF-Klas­se. Auch bei Ver­si­cher­er­wech­sel gilt: Die neue Ver­si­che­rung muss die Über­tra­gung aner­ken­nen, hier kön­nen ein­zel­ne Tari­fe oder Ver­si­che­rer Unter­schie­de machen.

Prak­ti­sche Tipps zur SF-Klassen-Übertragung

  • Doku­men­ta­ti­on: For­dern Sie von Ihrer Ver­si­che­rung schrift­lich die aktu­el­le SF-Klas­se an
  • Ein­hal­tung der Fris­ten: Mel­den Sie den Ver­si­che­rungs­wech­sel inner­halb von 30 Tagen an, um Ein­bu­ßen zu vermeiden
  • Ver­glei­chen vor Über­tra­gung: Nut­zen Sie einen Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um die bes­te SF-Berück­sich­ti­gung bei ver­schie­de­nen Anbie­tern zu finden
  • Kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on: Tei­len Sie Ihrer neu­en Ver­si­che­rung alle rele­van­ten Daten zur Über­tra­gung mit
KFZ-Versicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen