In Deutschland gilt für Fahranfänger in der Probezeit eine 0,0 Promillegrenze. Das heißt, sie dürfen keinen Alkohol im Blut haben, wenn sie ein Fahrzeug führen. Die Frage ist nun, ob diese Regelung auch für Beifahrer in der Probezeit gilt.
Grundsätzlich darf ein Beifahrer, der sich in der Probezeit befindet, Alkohol konsumieren, da er nicht das Fahrzeug führt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Beifahrer beispielsweise eine Begleitperson im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ ist, müssen dieselben Alkohol- und Drogengrenzwerte eingehalten werden wie der Fahrer, also 0,0 Promille.
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen der Beifahrer für das Fahrzeug verantwortlich sein kann, zum Beispiel wenn er weiß, dass der Fahrer betrunken ist und ihn dennoch fahren lässt. In solchen Fällen kann der Beifahrer strafrechtlich belangt werden, was zu Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder sogar zu einer Verlängerung der Probezeit führen kann.
Es ist auch immer eine gute Idee, sich als Beifahrer verantwortungsbewusst zu verhalten, insbesondere wenn man sich in der Probezeit befindet. Wenn Sie Alkohol getrunken haben und es die Möglichkeit gibt, dass Sie fahren müssen (zum Beispiel, wenn der eigentliche Fahrer nicht mehr fahren kann), dann sollten Sie lieber auf Alkohol verzichten.