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Wie viel Pro­mil­le darf man als Begleit­per­son haben?

Die Begleit­per­son beim beglei­te­ten Fah­ren, auch bekannt als „Fah­ren mit 17“, muss die­sel­ben Alko­hol­grenz­wer­te ein­hal­ten wie der Fah­rer selbst. Das bedeu­tet, dass sie einen Blut­al­ko­hol­spie­gel von 0,0 Pro­mil­le auf­wei­sen muss.

Die Begleit­per­son über­nimmt bei die­ser Form des Fah­rens eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Rol­le. Sie müs­sen in der Lage sein, jeder­zeit ein­grei­fen und den Fahr­an­fän­ger bera­ten zu kön­nen. Ein Alko­hol­kon­sum kann die­se Fähig­kei­ten beein­träch­ti­gen, daher gilt die 0,0 Pro­mil­le-Gren­ze.

Zudem muss die Begleit­per­son min­des­tens 30 Jah­re alt sein und seit min­des­tens fünf Jah­ren unun­ter­bro­chen im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis sein.

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