Die Begleitperson beim begleiteten Fahren, auch bekannt als „Fahren mit 17“, muss dieselben Alkoholgrenzwerte einhalten wie der Fahrer selbst. Das bedeutet, dass sie einen Blutalkoholspiegel von 0,0 Promille aufweisen muss.
Die Begleitperson übernimmt bei dieser Form des Fahrens eine verantwortungsvolle Rolle. Sie müssen in der Lage sein, jederzeit eingreifen und den Fahranfänger beraten zu können. Ein Alkoholkonsum kann diese Fähigkeiten beeinträchtigen, daher gilt die 0,0 Promille-Grenze.
Zudem muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
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