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Wie viel Pro­zent hat ein Zweitwagen?

Die Ein­stu­fung eines Zweit­wa­gens in die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) vari­iert von Ver­si­che­rer zu Ver­si­che­rer. In der Regel bie­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men jedoch beson­de­re Kon­di­tio­nen für Zweit­wa­gen an. Dabei kann die Ein­stu­fung des Zweit­wa­gens in eine höhe­re SF-Klas­se als bei einem Fahr­an­fän­ger üblich erfolgen.

Häu­fig wird der Zweit­wa­gen in die SF-Klas­se 1/2 (140 % Bei­trags­satz) oder SF-Klas­se 1 (100 % Bei­trags­satz) ein­ge­stuft. Eini­ge Ver­si­che­rer stu­fen den Zweit­wa­gen auch in der glei­chen SF-Klas­se wie den Erst­wa­gen ein, sofern der Fah­rer des Zweit­wa­gens min­des­tens das 23. oder 25. Lebens­jahr voll­endet hat.

Es gibt jedoch auch Ver­si­che­run­gen, die den Zweit­wa­gen genau­so ein­stu­fen wie einen Erst­wa­gen eines Fahr­an­fän­gers, also in die SF-Klas­se 0 (230% Bei­trags­satz) oder SF-Klas­se 1/2.

Im All­ge­mei­nen ist es emp­feh­lens­wert, die Kon­di­tio­nen ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu ver­glei­chen und sich vor dem Abschluss einer Ver­si­che­rung für einen Zweit­wa­gen aus­führ­lich bera­ten zu las­sen. Hier­bei kön­nen auch Aspek­te wie die Über­tra­gung von Scha­dens­frei­heits­klas­sen eine Rol­le spielen.

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