Die Einstufung eines Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) variiert von Versicherer zu Versicherer. In der Regel bieten Versicherungsunternehmen jedoch besondere Konditionen für Zweitwagen an. Dabei kann die Einstufung des Zweitwagens in eine höhere SF-Klasse als bei einem Fahranfänger üblich erfolgen.
Häufig wird der Zweitwagen in die SF-Klasse 1/2 (140 % Beitragssatz) oder SF-Klasse 1 (100 % Beitragssatz) eingestuft. Einige Versicherer stufen den Zweitwagen auch in der gleichen SF-Klasse wie den Erstwagen ein, sofern der Fahrer des Zweitwagens mindestens das 23. oder 25. Lebensjahr vollendet hat.
Es gibt jedoch auch Versicherungen, die den Zweitwagen genauso einstufen wie einen Erstwagen eines Fahranfängers, also in die SF-Klasse 0 (230% Beitragssatz) oder SF-Klasse 1/2.
Im Allgemeinen ist es empfehlenswert, die Konditionen verschiedener Versicherungsanbieter zu vergleichen und sich vor dem Abschluss einer Versicherung für einen Zweitwagen ausführlich beraten zu lassen. Hierbei können auch Aspekte wie die Übertragung von Schadensfreiheitsklassen eine Rolle spielen.