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Wie wechs­le ich die KFZ Versicherung?

Wenn Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung wech­seln möch­ten, kön­nen Sie die fol­gen­den Schrit­te befolgen:

  1. Ver­glei­chen Sie Ange­bo­te: Suchen Sie online nach Ver­gleichs­por­ta­len für Kfz-Ver­si­che­run­gen. Geben Sie Ihre per­sön­li­chen Daten sowie die Daten Ihres Fahr­zeugs ein und las­sen Sie sich pas­sen­de Ange­bo­te anzei­gen. Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie nicht nur den Preis, son­dern auch die Leis­tun­gen der ein­zel­nen Ange­bo­te vergleichen.
  2. Wäh­len Sie eine neue Ver­si­che­rung aus: Nach­dem Sie die Ange­bo­te ver­gli­chen haben, ent­schei­den Sie sich für die Ver­si­che­rung, die am bes­ten zu Ihren Bedürf­nis­sen passt. Beach­ten Sie dabei auch die Bedin­gun­gen der neu­en Ver­si­che­rung wie z.B. die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung oder ob bestimm­te Zusatz­leis­tun­gen ent­hal­ten sind.
  3. Kün­di­gung der alten Ver­si­che­rung: Kün­di­gen Sie Ihre aktu­el­le Ver­si­che­rung. In der Regel muss dies schrift­lich und per Ein­schrei­ben gesche­hen. Beach­ten Sie dabei die Kün­di­gungs­frist. Die­se beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res, das meis­tens mit dem Kalen­der­jahr über­ein­stimmt. Das heißt, dass Sie bis zum 30. Novem­ber kün­di­gen müs­sen, wenn Ihr Ver­si­che­rungs­ver­trag bis zum 31. Dezem­ber läuft. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch auch indi­vi­du­el­le Ver­trags­lauf­zei­ten an, in die­sem Fall müs­sen Sie die in Ihrem Ver­trag ange­ge­be­ne Frist beachten.
  4. Abschluss der neu­en Ver­si­che­rung: Schlie­ßen Sie Ihren neu­en Ver­trag ab. Sie erhal­ten dann eine elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB), die Sie bei der Zulas­sungs­stel­le vor­le­gen müs­sen, um zu bewei­sen, dass Ihr Fahr­zeug ver­si­chert ist.
  5. Infor­mie­ren Sie die Zulas­sungs­stel­le: Tei­len Sie der Zulas­sungs­stel­le Ihren Ver­si­che­rungs­wech­sel mit und legen Sie die eVB-Num­mer der neu­en Ver­si­che­rung vor. In vie­len Fäl­len über­nimmt die neue Ver­si­che­rung die­sen Schritt für Sie.

Ach­ten Sie dar­auf, dass der neue Ver­trag erst beginnt, wenn der alte Ver­trag been­det ist, um eine dop­pel­te Ver­si­che­rung zu vermeiden.

Bit­te beach­ten Sie, dass die­se Anlei­tung eine all­ge­mei­ne Ori­en­tie­rung dar­stellt und die genau­en Schrit­te je nach Land und Ver­si­che­rungs­an­bie­ter vari­ie­ren kön­nen. Es ist immer emp­feh­lens­wert, sich vor einem Wech­sel aus­führ­lich zu infor­mie­ren und im Zwei­fel einen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter zu konsultieren.

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