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Wird beglei­te­tes Fah­ren auf die Pro­be­zeit angerechnet?

Ja, das beglei­te­te Fah­ren wird auf die Pro­be­zeit ange­rech­net. In Deutsch­land dau­ert die regu­lä­re Pro­be­zeit zwei Jah­re. Wenn Sie eben­falls mit 17 Jah­ren begin­nen, im Rah­men des Modells „Beglei­te­tes Fah­ren“ zu fah­ren, beginnt Ihre Pro­be­zeit bereits zu die­sem Zeit­punkt und endet, sofern Sie kei­ne schwer­wie­gen­den Ver­kehrs­ver­stö­ße bege­hen, die eine Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit zur Fol­ge haben, mit 19 Jahren.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass wäh­rend der Pro­be­zeit stren­ge­re Regeln gel­ten und Ver­stö­ße gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung här­ter geahn­det wer­den. Auch wäh­rend des beglei­te­ten Fah­rens müs­sen Sie sich an die­se Regeln hal­ten. Ver­kehrs­ver­stö­ße kön­nen zu Maß­nah­men wie der Anord­nung eines Auf­bau­se­mi­nars, der Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit oder im schlimms­ten Fall zum Ent­zug der Fahr­erlaub­nis führen.

Das beglei­te­te Fah­ren bie­tet Fahr­an­fän­gern eine groß­ar­ti­ge Mög­lich­keit, Fahr­er­fah­rung zu sam­meln und ihre Fahr­kom­pe­tenz zu ver­bes­sern, bevor sie allei­ne fah­ren. Durch die Anwe­sen­heit einer erfah­re­nen Begleit­per­son kön­nen Sie wert­vol­le Rat­schlä­ge und Unter­stüt­zung erhal­ten, was zu siche­re­ren Fahr­ge­wohn­hei­ten und einer gerin­ge­ren Unfall­ra­te führt.

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