Ja, das begleitete Fahren wird auf die Probezeit angerechnet. In Deutschland dauert die reguläre Probezeit zwei Jahre. Wenn Sie ebenfalls mit 17 Jahren beginnen, im Rahmen des Modells „Begleitetes Fahren“ zu fahren, beginnt Ihre Probezeit bereits zu diesem Zeitpunkt und endet, sofern Sie keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße begehen, die eine Verlängerung der Probezeit zur Folge haben, mit 19 Jahren.
Es ist wichtig zu beachten, dass während der Probezeit strengere Regeln gelten und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung härter geahndet werden. Auch während des begleiteten Fahrens müssen Sie sich an diese Regeln halten. Verkehrsverstöße können zu Maßnahmen wie der Anordnung eines Aufbauseminars, der Verlängerung der Probezeit oder im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Das begleitete Fahren bietet Fahranfängern eine großartige Möglichkeit, Fahrerfahrung zu sammeln und ihre Fahrkompetenz zu verbessern, bevor sie alleine fahren. Durch die Anwesenheit einer erfahrenen Begleitperson können Sie wertvolle Ratschläge und Unterstützung erhalten, was zu sichereren Fahrgewohnheiten und einer geringeren Unfallrate führt.