Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, wird Ihre Kfz-Versicherung automatisch darüber informiert und der Versicherungsschutz endet in der Regel zum Zeitpunkt der Abmeldung. Sie müssen in diesem Fall also keine gesonderte Kündigung an Ihre Versicherung senden.
Beachten Sie jedoch, dass eventuell bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach der Abmeldung in der Regel von der Versicherung zurückerstattet werden sollten. Um sicherzugehen, sollten Sie dennoch Ihren Versicherer über die Abmeldung informieren und nachfragen, wie die Rückerstattung der Beiträge gehandhabt wird.
Sollten Sie planen, ein neues Fahrzeug anzumelden, können Sie mit Ihrem Versicherer über die Übernahme des bestehenden Vertrags auf das neue Fahrzeug sprechen. In der Regel können Sie den Vertrag auch kündigen und bei einer anderen Versicherung einen neuen abschließen, wenn Ihnen das günstiger oder in anderer Weise vorteilhafter erscheint.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von Ihrem Versicherer benötigen. Diese bestätigt, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht, welche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.