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Wird die alte KFZ Versicherung automatisch gekündigt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, Ihre alte Kfz-Versicherung wird nicht automatisch gekündigt, wenn Sie einen Versicherer wechseln. Sie müssen die Kündigung selbst einreichen – auch wenn bereits eine neue Police läuft. Versicherer kündigen nicht von sich aus ab, nur weil Sie woanders einen Vertrag abgeschlossen haben.

Nein, Ihre alte Kfz-Ver­si­che­rung wird nicht auto­ma­tisch gekün­digt, wenn Sie einen Ver­si­che­rer wech­seln. Sie müs­sen die Kün­di­gung selbst ein­rei­chen – auch wenn bereits eine neue Poli­ce läuft. Ver­si­che­rer kün­di­gen nicht von sich aus ab, nur weil Sie woan­ders einen Ver­trag abge­schlos­sen haben.

Wich­tig: Kün­di­gungs­fris­ten und recht­li­che Anforderungen

In Deutsch­land muss die Kün­di­gung einer Kfz-Ver­si­che­rung schrift­lich erfol­gen – per Brief, Ein­schrei­ben oder teil­wei­se per E‑Mail (je nach Ver­si­che­rer). Die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist beträgt einen Monat zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jah­res, meist zum 31. Dezem­ber eines Jah­res. Wol­len Sie zum bei­spiels­wei­se 31. Dezem­ber 2026 kün­di­gen, muss die Kün­di­gungs­mit­tei­lung bis spä­tes­tens 1. Dezem­ber 2026 beim Ver­si­che­rer ein­ge­gan­gen sein.

Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie die Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten – andern­falls ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr. Dies führt zu dop­pel­ten Bei­trags­zah­lun­gen und unnö­ti­gen Kom­pli­ka­tio­nen beim Wech­sel. Behal­ten Sie Kün­di­gungs­be­stä­ti­gun­gen auf und doku­men­tie­ren Sie alles mit Datum und Unterschrift.

Son­der­kün­di­gungs­rech­te nutzen

In spe­zi­el­len Situa­tio­nen haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht mit kür­ze­rer Frist (meist 4 Wochen). Dies gilt bei­spiels­wei­se bei:

  • Erhö­hung des Ver­si­che­rungs­bei­trags ohne Leistungsverbesserung
  • Ände­rung der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zum Nach­teil des Versicherten
  • Scha­dens­re­gu­lie­rung oder Ableh­nung von Leistungen
  • Fahr­zeug­wech­sel oder ‑ver­kauf

Wird Ihre Prä­mie erhöht, beginnt die ein­mo­na­ti­ge Kün­di­gungs­frist ab dem Zeit­punkt, an dem Sie die Mit­tei­lung erhalten.

Prak­ti­sche Check­lis­te zum Versicherungswechsel

  • Kün­di­gungs­frist prü­fen: Schau­en Sie in Ihren Ver­si­che­rungs­ver­trag oder in die letz­te Jah­res­ab­rech­nung, wann die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist endet
  • Kün­di­gungs­schrei­ben auf­set­zen: Ent­hal­ten Sie Ver­si­che­rungs­num­mer, Fahr­zeug-Ident­num­mer und gewünsch­tes Kündigungsdatum
  • Ein­schrei­ben ver­sen­den: Nut­zen Sie Ein­schrei­ben mit Rück­schein (per Post oder online) als Nachweis
  • Bestä­ti­gung ein­ho­len: For­dern Sie eine schrift­li­che Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung an
  • Zeit­li­cher Puf­fer: Bean­tra­gen Sie die neue Poli­ce erst nach Bestä­ti­gung der Kün­di­gung der alten Versicherung
  • Scha­dens­frei­heits­klas­se sichern: Bean­tra­gen Sie ein Scha­dens­frei­heits­zeug­nis, um beim neu­en Ver­si­che­rer von Rabat­ten zu profitieren

Ein rei­bungs­lo­ser Wech­sel ver­hin­dert Ver­si­che­rungs­lü­cken und spart Ihre Zeit und Mühe.

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