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Wird die alte KFZ Ver­si­che­rung auto­ma­tisch gekündigt?

Wenn Sie zu einer neu­en Kfz-Ver­si­che­rung wech­seln, wird Ihre alte Ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch gekün­digt. Sie sind selbst dafür ver­ant­wort­lich, Ihre bestehen­de Ver­si­che­rung zu kün­di­gen. Es gibt jedoch eini­ge Ausnahmen:

  1. Wenn Sie ein neu­es Auto kau­fen und es bei einem neu­en Ver­si­che­rer ver­si­chern, küm­mert sich in der Regel der Händ­ler oder der neue Ver­si­che­rer um die Kün­di­gung Ihrer alten Versicherung.

Beach­ten Sie bit­te auch, dass Kün­di­gun­gen in der Regel schrift­lich erfol­gen müs­sen und bestimm­ten Fris­ten unter­lie­gen. Die nor­ma­le Kün­di­gungs­frist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res, was häu­fig dem Kalen­der­jahr ent­spricht. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht bei­spiels­wei­se, wenn die Ver­si­che­rungs­prä­mie erhöht wird oder nach einem Scha­dens­fall. In sol­chen Fäl­len beträgt die Kün­di­gungs­frist meis­tens einen Monat ab dem Zeit­punkt, zu dem Sie von der Prä­mi­en­er­hö­hung oder der Scha­dens­re­gu­lie­rung erfah­ren haben.

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