Bei praktisch jedem Versicherer – denn für die Kfz-Haftpflicht gilt ein Kontrahierungszwang. Nach § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes muss ein Versicherer, der das Kfz-Haftpflichtgeschäft betreibt, Ihren Antrag annehmen. Ablehnen darf er nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen. Ein Schufa-Eintrag allein gehört nicht dazu. Anders liegt es bei den freiwilligen Kaskoteilen: Dort besteht kein Annahmezwang, und dort wirkt sich die Bonität tatsächlich aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Kfz-Haftpflicht gilt ein Kontrahierungszwang nach § 5 PflVG.
- Ein Schufa-Eintrag allein ist kein zulässiger Ablehnungsgrund.
- Für Teil- und Vollkasko gilt der Zwang nicht – dort kann abgelehnt werden.
- Wird abgelehnt, muss der Versicherer das begründen; Sie können die Annahme verlangen.
- Jahreszahlung im Voraus beseitigt das Ausfallrisiko und damit meist den Streitpunkt.
Warum muss ein Versicherer Sie annehmen?
Weil die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist. Der Gesetzgeber verlangt von jedem Fahrzeughalter diesen Schutz – und hat deshalb die Gegenseite ebenfalls verpflichtet. Ein Versicherer, der die Kfz-Haftpflicht anbietet, kann sich seine Kunden nicht frei aussuchen.
Die Ausnahmen sind im Gesetz abschließend geregelt und knüpfen an das konkrete Verhältnis zu diesem Versicherer an – etwa wenn ein früherer Vertrag bei ihm wegen Zahlungsverzugs gekündigt wurde oder Sie beim Antrag falsche Angaben gemacht haben. Ein negativer Schufa-Eintrag ohne solchen Bezug rechtfertigt keine Ablehnung.
Das ist der praktisch wichtigste Punkt für Ihre Ausgangslage: Sie suchen keinen Versicherer, der Sie ausnahmsweise nimmt – Sie haben einen Anspruch. Was Sie suchen, ist der Anbieter mit den besten Konditionen unter Ihren Bedingungen.
Wo wirkt sich die Bonität dann wirklich aus?
| Bereich | Annahmezwang | Wirkung eines Schufa-Eintrags |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | ja, § 5 PflVG | keine Ablehnung; ggf. Vorauszahlung verlangt |
| Teilkasko | nein | Ablehnung möglich |
| Vollkasko | nein | Ablehnung möglich |
| Ratenzahlung | nein | häufig ausgeschlossen |
| Schutzbrief und Zusatzbausteine | nein | Ablehnung möglich |
Daraus folgt eine klare Reihenfolge für den Antrag: Beantragen Sie zunächst die reine Haftpflicht – dort können Sie nicht abgewiesen werden. Kaskobausteine lassen sich später ergänzen, wenn sich die Bonität gebessert hat. Wer alles auf einmal beantragt, riskiert, dass der gesamte Antrag am freiwilligen Teil scheitert.
Was tun, wenn ein Versicherer trotzdem ablehnt?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben. Nennt der Versicherer keinen der gesetzlichen Ausnahmegründe, können Sie unter Hinweis auf den Kontrahierungszwang die Annahme verlangen. In vielen Fällen erledigt sich der Vorgang bereits an dieser Stelle.
Bleibt es bei der Ablehnung, stehen Ihnen zwei kostenfreie Wege offen: der Versicherungsombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde. Beide Verfahren kosten Sie nichts. Parallel dazu sollten Sie schlicht bei einem anderen Anbieter beantragen – das ist meist der schnellere Weg zum Kennzeichen.
Was passiert, wenn Sie den Beitrag nicht zahlen?
Hier liegt das eigentliche Risiko – und es ist deutlich größer als eine Ablehnung. Bleibt ein Beitrag zur Kfz-Haftpflicht offen, mahnt der Versicherer und setzt eine Frist. Zahlen Sie danach nicht, kann er den Vertrag kündigen und ist verpflichtet, dies der Zulassungsstelle zu melden.
Die Behörde setzt das Fahrzeug daraufhin von Amts wegen außer Betrieb; die Kennzeichen werden entstempelt. Sie stehen dann ohne Fahrzeug und mit offener Forderung da – und für die nächste Zulassung brauchen Sie eine neue Versicherungsbestätigung, die derselbe Versicherer nun berechtigt verweigern darf.
Wenn absehbar ist, dass eine Rate nicht gedeckt sein wird, melden Sie sich deshalb vor der Fälligkeit beim Versicherer. Eine Umstellung der Zahlweise, eine Stundung oder eine Anpassung der Deckung sind im Vorfeld fast immer möglich – nach der Kündigung nicht mehr.
Wie erhöhen Sie Ihre Chancen im freiwilligen Bereich?
Der entscheidende Hebel ist die Zahlweise. Wer den Jahresbeitrag im Voraus überweist, nimmt dem Versicherer jedes Ausfallrisiko – damit entfällt der einzige sachliche Grund, die Bonität überhaupt zu prüfen. Zugleich sparen Sie den Ratenzuschlag, den fast alle Gesellschaften auf monatliche Zahlung erheben.
- Jahresbeitrag im Voraus anbieten, statt auf Ratenzahlung zu bestehen
- Mit der reinen Haftpflicht beginnen, Kasko später ergänzen
- Alle Angaben vollständig und richtig machen – falsche Angaben sind ein echter Ablehnungsgrund
- Eigene Schufa-Auskunft anfordern – einmal jährlich kostenlos; erledigte Forderungen werden nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht
- Alte Einträge prüfen lassen – fehlerhafte oder überholte Eintragungen können Sie korrigieren lassen
- Makler einschalten, wenn mehrere Direktabschlüsse scheitern
Tarife und Beiträge vergleichen Sie in der Kfz-Versicherung.