Ja, Gartenmöbel sind normalerweise in der Hausratversicherung mitversichert. In der Regel sind Gartenmöbel und Gartengeräte Teil des beweglichen Eigentums, das von einer Hausratversicherung abgedeckt wird.
Allerdings gibt es Obergrenzen für die Entschädigung im Schadensfall und Einschränkungen in Bezug auf den Versicherungsschutz. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Einschlüsse Ihrer Hausratversicherung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend geschützt sind.