Zum Hausrat im Sinn der verbundenen Hausratversicherung zählen alle Gegenstände, die in Ihrem Haushalt zur Einrichtung, dem Gebrauch oder dem Verbrauch dienen, einschliesslich Schmuck, Uhren Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Sparbücher, Briefmarkensammlungen usw.
Man kann auch sagen, alles was Sie bei einem Auszug mitnehmen können, gehört zum Hausrat.
Eine andere Sichtweise ist:
Wenn Sie ihr Haus oder Ihre Wohnung auf den Kopf stellen und schütteln, dann ist alles was dabei herausfällt Hausrat.
Eigene Küchenzeilen oder Anbauküchen gehören ebenfalls mit in die Hausratversicherung.
Einbauküchen, welche nicht explizit individuell handwerklich angefertigt wurden, gehören ebenfalls mit zum Hausrat.
Nicht zur Hausratversicherung gehören Gegenstände, welche zur Berufsausübung benutzt werden, wie z.B. Arbeitskleidung, Werkzeuge oder ein beruflich genutzter Computer/Laptop.