In der Hausratversicherung ist in der Regel der Versicherungsnehmer versichert, der die Versicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsnehmer ist in der Regel der Eigentümer des Hausrats, der im Versicherungsvertrag aufgeführt ist.
Allerdings kann eine Hausratversicherung auch eine Versicherung für Familienmitglieder oder Mitbewohner umfassen, die im selben Haushalt leben und deren Eigentum ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt ist. Dies hängt jedoch von den Bedingungen und Einschlüssen der Versicherung ab.
Es ist auch möglich, dass eine Hausratversicherung eine temporäre Deckung für Gäste bietet, die vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Auch hier ist es jedoch wichtig, die Bedingungen der Versicherung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Gäste im Falle eines Schadens oder Diebstahls ausreichend geschützt sind.