Üblicherweise fallen unter eine Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden. Dies kann Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Kunstwerke, Bücher, Lebensmittelvorräte und andere persönliche Gegenstände umfassen.
Konkret können folgende Gegenstände unter die Hausratversicherung fallen:
- Möbel wie Sofas, Tische, Stühle, Betten und Schränke
- Elektrogeräte wie Fernseher, Computer, Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner
- Kleidung und Schuhe
- Schmuck und Uhren
- Kunstwerke und Antiquitäten
- Bücher und andere Medien
- Lebensmittelvorräte
- Werkzeuge und Geräte
- Haushaltsgeräte wie Staubsauger und Bügeleisen
In der Regel gibt es jedoch Einschränkungen für bestimmte Gegenstände, wie zum Beispiel Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck.