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Sind Tapeten Bestandteil der Hausratversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, Tapeten sind nicht durch die Hausratversicherung versichert. Sie gelten rechtlich als fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile und gehören zur Wohngebäudesubstanz. Für Tapetensch­äden ist ausschließlich die Wohngebäudeversicherung zuständig – und auch nur bei versicherten Schadenereignissen wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm.

Nein, Tape­ten sind nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Sie gel­ten recht­lich als fest mit dem Gebäu­de ver­bun­de­ne Bestand­tei­le und gehö­ren zur Wohn­ge­bäu­de­sub­stanz. Für Tapetensch­äden ist aus­schließ­lich die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zustän­dig – und auch nur bei ver­si­cher­ten Scha­den­er­eig­nis­sen wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm.

War­um Tape­ten nicht in die Haus­rat­ver­si­che­rung gehören

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt aus­schließ­lich beweg­li­che Gegen­stän­de: Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung, Schmuck und per­sön­li­che Ein­rich­tung. Tape­ten hin­ge­gen sind dau­er­haft und unlös­bar mit den Wand­flä­chen ver­bun­den – daher wer­den sie recht­lich als Gebäu­de­be­stand­tei­le klas­si­fi­ziert und gehö­ren zur Gebäu­de­hül­le. Die­se strik­te Unter­schei­dung zwi­schen beweg­li­chem Haus­rat und unbe­weg­li­cher Gebäu­de­sub­stanz ist ent­schei­dend und wird von Ver­si­che­rern kon­se­quent angewandt.

Ein ver­brei­te­ter Irr­tum: Vie­le Eigen­tü­mer und Mie­ter neh­men an, hoch­wer­ti­ge Desi­gner­ta­pe­ten oder Pre­mi­um-Tape­ten­de­ko­ra­tio­nen sei­en durch ihre Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt. Das trifft nicht zu. Selbst teu­re Tape­ten­frie­se oder auf­wen­dig ver­leg­te Spe­zi­al­be­lä­ge sind aus­ge­schlos­sen. Hier greift nur die Gebäudeversicherung.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Leis­tun­gen bei Tapetenschäden

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erstat­tet Tapetensch­äden, aber nur bei ver­si­cher­ten Scha­dens­er­eig­nis­sen. Die­se umfas­sen in Stan­dard-Tari­fen Feu­er, Blitz­schlag, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser­schä­den. In erwei­ter­ten Tari­fen kom­men Ele­men­tar­schä­den hin­zu (Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Schnee­druck). Hat bei­spiels­wei­se ein Lei­tungs­was­ser­scha­den Ihre Tape­ten zer­stört, erstat­tet die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Ablö­sung und Neu­tapezierung in ange­mes­se­ner Qualität.

Wich­tig: Ver­si­chert ist immer nur die ange­mes­se­ne Repa­ra­tur, nicht der Kauf­preis luxu­riö­ser Desi­gner­ta­pe­ten. Aus­ge­schlos­sen sind dage­gen Ver­schleiß, Krat­zer, Fle­cken, unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung und man­geln­de Instand­hal­tung. Doku­men­tie­ren Sie jeden Scha­dens­fall sofort mit Fotos und schrift­li­cher Mel­dung an die Versicherung.

Check­lis­te: So sichern Sie Ihren Wohn­raum rich­tig ab

  • Über­prü­fen Sie, ob eine gül­ti­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung besteht – bei Hypo­the­ken ist sie Pflicht
  • Prü­fen Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen: Wel­che Scha­den­er­eig­nis­se sind versichert?
  • Klä­ren Sie ab, ob Ele­men­tar­schä­den (Hoch­was­ser, Stark­re­gen) in Ihrem Tarif ent­hal­ten sind
  • Hal­ten Sie die Ver­si­che­rungs­sum­me aktu­ell – sie soll­te dem heu­ti­gen Wie­der­be­schaf­fungs­wert entsprechen
  • Machen Sie sich die Selbst­be­tei­li­gung bewusst – die­se wirkt sich erheb­lich auf Ihre Kos­ten­er­stat­tung aus
  • Mel­den Sie Schä­den unver­züg­lich schrift­lich an die Versicherung
  • Kom­bi­nie­ren Sie Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung für voll­stän­di­gen Schutz
  • Las­sen Sie sich vor der Repa­ra­tur von der Ver­si­che­rung bera­ten – dies schützt vor Kostenstreitigkeiten
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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