Jeder Versicherungsfall in der Hausratversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Hausratversicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.