Wenn in Ihre Garage eingebrochen wird, kann in der Regel die Hausratversicherung den entstandenen Schaden abdecken, sofern Ihre Garage in der Police als versicherter Ort aufgeführt ist. Die Hausratversicherung deckt normalerweise Schäden oder Verluste an Ihrem beweglichen Eigentum wie beispielsweise Fahrrädern, Werkzeugen oder anderen Gegenständen ab, die sich in der Garage befinden.
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