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Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Beam­te: Nach­lass, Dienst­rechts­schutz, Bausteine

Aktualisiert: 05. Oktober 2026  ·  Veröffentlicht: 01. Oktober 2026

Fach­lich geprüft mit Blick auf Ver­wal­tungs- und Dis­zi­pli­nar-Rechts­schutz, Beam­ten-Tarif­grup­pen und die Abgren­zung zum Gewerk­schafts-Rechts­schutz – ent­schei­dend ist, ob der Berufs­bau­stein dienst­recht­li­che Ver­fah­ren einschließt.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Für Beam­te gibt es kei­ne eige­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung, aber eige­ne Tari­fe: 8 von 13 Anbie­tern in unse­rem Rech­ner rech­nen den öffent­li­chen Dienst bei glei­chem Bedin­gungs­werk 7 bis 33 Pro­zent günstiger.
  • Ent­schei­dend ist der Berufs­bau­stein mit Ver­wal­tungs-Rechts­schutz: Beur­tei­lung, Beför­de­rung, Ver­set­zung, Besol­dung und Bei­hil­fe lan­den vor dem Verwaltungsgericht.
  • Dis­zi­pli­nar-Rechts­schutz ist in allen 12 geprüf­ten Tarif­wer­ken ent­hal­ten; bei Vor­satz­vor­wür­fen nach einem Ein­satz hilft nur der Spezial-Straf-Rechtsschutz.
  • Der Gewerk­schafts-Rechts­schutz deckt nur den dienst­li­chen Streit – Ver­kehr, Ver­trä­ge, Woh­nen und Straf­ver­tei­di­gung blei­ben offen.
  • Im Test zahlt eine Fami­lie im öffent­li­chen Dienst je nach Tarif rund 324,16 € bis 575,62 € im Jahr – den Sta­tus im Ver­gleich anzu­ge­ben ist bares Geld.

Was kos­tet Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung im öffent­li­chen Dienst?

Bau­stei­ne
Hin­wei­se zu Per­so­nen, Bau­stei­nen und Geburtsdatum

Bei Fami­lie und Paar ist Ihr Part­ner mit­ver­si­chert, Kin­der bis zum Ende der ers­ten Berufs­aus­bil­dung. Für den öffent­li­chen Dienst füh­ren vie­le Gesell­schaf­ten eige­ne Beam­ten-Tari­fe; Selb­stän­di­ge sind nur im pri­va­ten Bereich ver­si­chert, der Jah­res­um­satz bestimmt den Bei­trag. Die Bau­stei­ne Pri­vat, Beruf, Ver­kehr und Woh­nen las­sen sich kom­bi­nie­ren – Berufs- und Woh­nungs-Rechts­schutz gibt es nur zusam­men mit dem Pri­vat­be­reich, Ver­kehrs-Rechts­schutz auch allein. Ohne Geburts­da­tum fra­gen wir es erst im Antrag ab. Selbst­be­tei­li­gung, Lauf­zeit, Inter­net-Rechts­schutz und wei­te­re Ein­schlüs­se stel­len Sie im nächs­ten Schritt neben dem Ergeb­nis ein.

✓ Pri­vat, Beruf, Ver­kehr & Woh­nen frei kom­bi­nier­bar ✓ Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten abge­si­chert ✓ Kos­ten­los & unver­bind­lich ✓ Seit über 30 Jah­ren im Markt

Für Beam­te gibt es kei­ne eige­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung, aber eige­ne Tari­fe: Acht von drei­zehn Anbie­tern in unse­rem Rech­ner rech­nen den öffent­li­chen Dienst bei glei­chem Bedin­gungs­werk güns­ti­ger. Ent­schei­dend ist nicht der Nach­lass, son­dern der Berufs­bau­stein: Beam­te strei­ten mit dem Dienst­herrn vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt, im Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren oder nach einem Ein­satz vor dem Straf­rich­ter – und genau das muss der Tarif ein­schlie­ßen. Die­se Sei­te zeigt, wor­auf es ankommt, was die Gewerk­schaft abdeckt und was nicht, und wel­che Bau­stei­ne Leh­rer, Poli­zis­ten, Anwär­ter und Pen­sio­nä­re wirk­lich brauchen.

Was ist eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Beam­te – und was ist anders?

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Beam­te – oft kurz Beam­ten-Rechts­schutz genannt – ist eine pri­va­te Rechts­schutz­po­li­ce mit Beam­ten-Tarif: Sie über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten in den Bau­stei­nen Pri­vat, Beruf, Ver­kehr und Woh­nen und deckt im Berufs­bau­stein dienst­recht­li­che Ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt sowie Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ab. Der Nach­lass gegen­über dem Nor­mal­ta­rif liegt je nach Anbie­ter zwi­schen 7 und 33 Prozent.

Der Unter­schied zu Ange­stell­ten liegt also im Berufs­bau­stein: Ange­stell­te strei­ten mit dem Arbeit­ge­ber vor dem Arbeits­ge­richt, Beam­te mit dem Dienst­herrn – und das ist Ver­wal­tungs­recht mit eige­nen Ver­fah­ren und eige­nen Kos­ten­re­geln. Vier Leis­tungs­ar­ten ent­schei­den dar­über, ob der Schutz im Dienst trägt:

Ver­wal­tungs-Rechts­schutz: Streit mit dem Dienstherrn

Dienst­li­che Beur­tei­lung, Beför­de­rung und Kon­kur­ren­ten­kla­ge, Ver­set­zung und Abord­nung, Besol­dung, Bei­hil­fe, Dienst­un­fall, vor­zei­ti­ge Zur­ru­he­set­zung wegen Dienst­un­fä­hig­keit: Alle die­se Fra­gen lan­den vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt. Der Berufs­rechts­schutz muss dienst­recht­li­che Ver­fah­ren aus­drück­lich ein­schlie­ßen – die­ser Ver­wal­tungs­rechts­schutz (auch Dienst­rechts­schutz genannt) ist in Beam­ten-Tari­fen der Kern der Leis­tung, in Tari­fen für Arbeit­neh­mer fehlt er manchmal.

Dis­zi­pli­nar- und Standes-Rechtsschutz

Ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren kann vom Ver­weis bis zur Ent­fer­nung aus dem Dienst rei­chen. Die Ver­tei­di­gung über­nimmt der Dis­zi­pli­nar-Rechts­schutz; er ist in allen zwölf von uns geprüf­ten Tarif­wer­ken fest ent­hal­ten, auch außer­halb der Beam­ten-Vari­an­ten. Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten soll­ten prü­fen, ob der Tarif auch Ver­fah­ren nach der Wehr­dis­zi­pli­nar­ord­nung einschließt.

Straf-Rechts­schutz im Dienst

Poli­zei, Jus­tiz, Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst, Lehr­kräf­te und Erzie­he­rin­nen: Nach einem Ein­satz oder einem Vor­fall im Unter­richt folgt nicht sel­ten eine Anzei­ge. Die Ver­tei­di­gung gegen den Vor­wurf einer fahr­läs­si­gen Tat ist in jedem Tarif ent­hal­ten. Lau­tet der Vor­wurf auf Vor­satz – etwa Kör­per­ver­let­zung im Amt –, leis­tet nur ein Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz, und zwar bis zur Klä­rung; endet das Ver­fah­ren mit einer Ver­ur­tei­lung wegen Vor­satz, for­dert der Ver­si­che­rer die Kos­ten zurück. In eini­gen Tari­fen ist die­ser Schutz fest ent­hal­ten, sonst ein Zusatzbaustein.

Opfer-Rechts­schutz

Wer im Dienst ange­grif­fen wird, kann sich als Neben­klä­ger am Straf­ver­fah­ren betei­li­gen und Schmer­zens­geld durch­set­zen. Der Opfer-Rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten – für Ein­satz­kräf­te einer der wich­tigs­ten Bau­stei­ne, der in guten Tari­fen ohne Mehr­bei­trag ent­hal­ten ist.

Ange­stell­te im öffent­li­chen Dienst (Tarif­be­schäf­tig­te nach TVöD oder TV‑L) sind kei­ne Beam­ten: Sie strei­ten vor dem Arbeits­ge­richt, für sie zählt der Arbeits­rechts­schutz wie bei jedem Arbeit­neh­mer. Im Rech­ner gehört zu ihnen die Tätig­keit „Arbeit­neh­mer“ – den Beam­ten-Nach­lass gewäh­ren eini­ge Ver­si­che­rer trotz­dem für den gesam­ten öffent­li­chen Dienst, ande­re nur für Beam­te. Der Ver­gleich zeigt es im Ergebnis.

Wel­che Ver­si­che­rer bie­ten ech­te Beamten-Tarife?

Ein Beam­ten-Tarif ist eine güns­ti­ge­re Tarif­grup­pe des­sel­ben Bedin­gungs­werks für Beam­te und Beschäf­tig­te im öffent­li­chen Dienst – kein eige­nes Pro­dukt. Bei der Pri­vat­haft­pflicht ist der „Beam­ten-Rabatt“ meist ein Wer­be­ver­spre­chen; beim Rechts­schutz ist er real: Acht der drei­zehn Anbie­ter in unse­rem Rech­ner füh­ren eige­ne Beam­ten-Tari­fe, die bei iden­ti­schem Leis­tungs­um­fang spür­bar güns­ti­ger sind. Unse­re Bedin­gungs­prü­fung zeigt aber auch: Einen beson­de­ren Schutz kau­fen Sie damit nicht ein – Sie zah­len nur weni­ger für die­sel­be Leistung.

Anbie­ter Beam­ten-Tarif Erspar­nis gegen­über dem Normaltarif
Deu­rag SAFE‑B / EASY‑B 9 bis 33 %
NRV 2026-Plus-Beam­te / Plus-XXL-Beamte 14 bis 23 %
ADVO­CARD 360°-Beamte 15 %
CIF4ALL best-pro­tect-Beam­te u. a. 15 %
ERGO Rechts­schutz-Best‑B 13 bis 14 %
KS-AUXI­LIA JUR­PRI­VAT-Beam­te 7 bis 11 %
ARAG T24-Aktiv-Beam­te 10 %
BGV Klas­sik-/Ex­klu­si­v‑B 14 bis 21 %

Was kos­tet eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Beamte?

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Beam­te kos­tet im Fami­li­en­ta­rif mit Pri­vat, Beruf, Ver­kehr und Woh­nen je nach Tarif rund 324,16 € bis 575,62 € im Jahr; Sin­gles und Pen­sio­nä­re ohne Berufs­bau­stein zah­len weni­ger. Grund­la­ge ist unser Rechts­schutz-Test: Dort rech­nen wir die­sel­be Fami­lie ein­mal als Arbeit­neh­mer und ein­mal im öffent­li­chen Dienst. Bei 6 der zwölf geprüf­ten Tarif­wer­ke sinkt der Jah­res­bei­trag allein durch die Anga­be der Tätigkeit:

Tarif Fami­lie als Arbeitnehmer Fami­lie im öffent­li­chen Dienst Erspar­nis
ADVO­CARD 360° 671,88 € 542,55 € 19 %
CIF4ALL best protect 677,16 € 575,62 € 15 %
ERGO Rechts­schutz Best 615,71 € 529,60 € 14 %
ARAG T24 Aktiv Premium 528,38 € 475,55 € 10 %
KS-AUXI­LIA JURPRIVAT 434,00 € 393,00 € 9 %
Deu­rag SAFE 412,00 € 375,15 € 9 %

Mus­ter­pro­fil: Ehe­paar mit Kin­dern, Müns­ter, Bau­stei­ne Pri­vat + Beruf + Ver­kehr + Woh­nen, Selbst­be­tei­li­gung 150 €, min­des­tens fünf Jah­re scha­den­freie Vor­ver­si­che­rung – wie in den Test­ta­bel­len. Con­cor­dia Sorg­los, Dege­nia T26 Opti­mum, Wecoya Legal Space Best, NRV 2026 All-In Dyna­mik, Dom­cu­ra Top-Schutz, agen­cio natu­ra Pre­mi­um rech­nen den öffent­li­chen Dienst wie Arbeitnehmer.

Zwei Din­ge fol­gen dar­aus: Geben Sie den Sta­tus im Ver­gleich immer an, und ver­glei­chen Sie trotz­dem – der güns­tigs­te Beam­ten-Tarif ist nicht auto­ma­tisch der mit dem höchs­ten Nach­lass. Der größ­te Hebel bleibt wie bei allen Rechts­schutz­ta­ri­fen die Selbstbeteiligung.

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Gewerk­schafts-Rechts­schutz oder eige­ne Poli­ce: Was deckt was?

Mit­glie­der von GEW, GdP, DPolG, ver.di oder einer dbb-Fach­ge­werk­schaft haben Anspruch auf Rechts­schutz durch ihre Gewerk­schaft. Bei den DGB-Gewerk­schaf­ten GEW, GdP und ver.di über­nimmt die DGB Rechts­schutz GmbH die Ver­tre­tung, beim dbb und sei­nen Fach­ge­werk­schaf­ten wie der DPolG die dbb-Dienst­leis­tungs­zen­tren. Das ist eine ech­te Leis­tung – aber eine ande­re als eine Rechtsschutzversicherung.

Kri­te­ri­um Gewerk­schafts-Rechts­schutz Rechts­schutz­ver­si­che­rung
Was ist abgedeckt? Dienst- und arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus dem Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis, teils Sozialrecht Beruf, Pri­vat, Ver­kehr und Woh­nen nach Wahl – auch Straf­ver­tei­di­gung, Ver­trä­ge, Nach­bar­schaft, Steuer
Wer ent­schei­det über den Fall? Die Gewerk­schaft prüft Erfolgs­aus­sicht und gewährt Rechts­schutz nach ihrer Satzung Der Ver­si­che­rer prüft die Erfolgs­aus­sicht; bei Ableh­nung ent­schei­det Ihr Anwalt im Stichentscheid
Wer ver­tritt Sie? Meist eige­ne Juris­ten oder Ver­trags­an­wäl­te der Gewerkschaft Ein Anwalt Ihrer Wahl (§ 127 VVG)
Ab wann? In der Regel nach einer Min­dest­mit­glied­schaft, häu­fig drei Monate Nach der War­te­zeit von meist drei Mona­ten im Berufs­bau­stein; Ver­kehr und Straf­recht oft sofort
Kos­ten Im Mit­glieds­bei­trag enthalten Eige­ner Bei­trag, für Beam­te mit Nachlass

In der Pra­xis ergän­zen sich bei­de: Die Gewerk­schaft trägt den dienst­recht­li­chen Streit, die Poli­ce alles ande­re. Wer nur die Poli­ce hat, ver­zich­tet auf nichts Wesent­li­ches; wer nur die Gewerk­schaft hat, steht bei Buß­geld, Auto­kauf, Miet­erhö­hung und Straf­an­zei­ge ohne Schutz da. Für Beam­te ohne Gewerk­schafts­mit­glied­schaft ist der Berufs­bau­stein des­halb Pflicht, für Mit­glie­der eine Fra­ge des Bei­trags – oft sind es nur weni­ge Euro im Monat.

Wel­che Bau­stei­ne brau­chen Beamte?

  • Pri­vat – das Fun­da­ment: Ver­trags­streit, Scha­den­er­satz, Steu­er- und Sozi­al­recht, Straf­ver­tei­di­gung bei Fahrlässigkeit.
  • Berufs-Rechts­schutz mit Ver­wal­tungs-Rechts­schutz – Beur­tei­lung, Beför­de­rung, Ver­set­zung, Besol­dung, Bei­hil­fe, Dienst­un­fä­hig­keit; dazu der Disziplinar-Rechtsschutz.
  • Ver­kehr – Buß­geld, Fahr­ver­bot, Unfall; gilt oft ohne War­te­zeit und auch als Rad­fah­rer oder Fuß­gän­ger. Details auf der Sei­te zum Ver­kehrs­rechts­schutz.
  • Woh­nen – für Mie­ter und selbst­nut­zen­de Eigen­tü­mer; wer ver­setzt wird und die alte Woh­nung ver­mie­tet, braucht zusätz­lich den Vermieter-Rechtsschutz.
  • Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz – für alle, deren Dienst Vor­satz­vor­wür­fe nach sich zie­hen kann: Poli­zei, Jus­tiz­voll­zug, Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst, Lehrkräfte.

Nicht ver­wech­seln: Die Dienst­haft­pflicht deckt Regress­for­de­run­gen des Dienst­herrn, wenn Sie im Dienst einen Scha­den ver­ur­sa­chen – das ist eine Haft­pflicht, kein Rechts­schutz. Was Beam­te dort brau­chen, steht im Rat­ge­ber Ver­si­che­run­gen für Beam­te.

Beam­ten­an­wär­ter, Refe­ren­da­re und Beam­te auf Probe

Beam­te auf Wider­ruf (Anwär­ter) und auf Pro­be ste­hen am Anfang der Lauf­bahn – und sind oft noch anders ver­si­chert, als sie den­ken. Vie­le Fami­li­en­ta­ri­fe ver­si­chern Kin­der bis zum Ende der ers­ten Berufs­aus­bil­dung mit – solan­ge sie unver­hei­ra­tet sind und kei­ne auf Dau­er ange­leg­te Tätig­keit aus­üben. Ob der Vor­be­rei­tungs­dienst mit Anwär­ter­be­zü­gen noch dar­un­ter fällt, regeln die Tari­fe unter­schied­lich. Klä­ren Sie das vor dem Abschluss; eine eige­ne Poli­ce mit Beam­ten-Nach­lass ist für Anwär­ter ohne­hin günstig.

Beam­te im Ruhestand

Mit der Pen­sio­nie­rung ent­fällt der dienst­li­che Streit – nicht aber der um Ver­sor­gung und Bei­hil­fe. Im Rech­ner wäh­len Pen­sio­nä­re die Tätig­keit „Rentner/Pensionär“; der Bei­trag sinkt ohne Berufs­bau­stein deut­lich. Ob Ver­sor­gungs­strei­tig­kei­ten dann wei­ter gedeckt sind, steht in den Bedin­gun­gen – fra­gen Sie es vor dem Wech­sel ab. Was sonst im Ruhe­stand gilt, lesen Sie im Rat­ge­ber zur pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Wie gehen Beam­te beim Ver­gleich am bes­ten vor?

  • Tätig­keit „Öffent­li­cher Dienst / Beam­te“ im Ver­gleich ange­ben – der Rech­ner zeigt dann auto­ma­tisch die Beamten-Tarife.
  • Bau­stei­ne fest­le­gen: Pri­vat und Beruf immer, Ver­kehr fast immer, Woh­nen je nach Wohnsituation.
  • Bedin­gun­gen prü­fen: unbe­grenz­te Deckungs­sum­me, Ver­wal­tungs-Rechts­schutz für dienst­recht­li­che Ver­fah­ren, Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz, Opfer-Rechts­schutz, War­te­zeit und Anrech­nung der Vorversicherung.
  • Gewerk­schafts-Rechts­schutz ein­rech­nen: Wer ihn hat, kann beim Berufs­bau­stein auf Umfang statt auf Preis achten.
  • Bei einem Wech­sel erst den neu­en Ver­trag sichern, dann den alten kün­di­gen – Nähe­res unter Rechts­schutz­ver­si­che­rung wech­seln.

Häu­fi­ge Fragen

Ja, und zwar aus zwei Grün­den: Streit mit dem Dienst­herrn läuft vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt, wo Beam­te das Kos­ten­ri­si­ko selbst tra­gen, und dienst­li­che Vor­wür­fe – vom Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren bis zur Straf­an­zei­ge nach einem Ein­satz – tref­fen Beam­te häu­fi­ger als ande­re Berufs­grup­pen. Dazu kommt der Beam­ten-Nach­lass, der die Poli­ce güns­ti­ger macht als für Ange­stell­te mit glei­chem Schutz.

Der Dis­zi­pli­nar- und Stan­des-Rechts­schutz ist in allen zwölf von uns geprüf­ten Tarif­wer­ken fest ent­hal­ten. Er über­nimmt die Ver­tei­di­gung im Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren und vor den Dis­zi­pli­nar­ge­rich­ten. Was er nicht ersetzt, ist der Ver­wal­tungs-Rechts­schutz für Beur­tei­lung, Beför­de­rung oder Ver­set­zung – dafür brau­chen Sie den Bau­stein Beruf.

Für dienst- und arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten ist der Gewerk­schafts-Rechts­schutz eine ech­te Leis­tung – meist nach einer Min­dest­mit­glied­schaft und nach Prü­fung durch die Gewerk­schaft. Er deckt aber nur den Beruf: Ver­kehr, Ver­trä­ge, Nach­bar­schaft, Steu­er und Straf­ver­tei­di­gung außer­halb des Diens­tes blei­ben offen, und einen frei gewähl­ten Anwalt bezahlt die Gewerk­schaft in der Regel nicht. Bei­des zusam­men ist für vie­le Beam­te die sinn­volls­te Kombination.

Nein. In unse­rem Rech­ner füh­ren acht von drei­zehn Anbie­tern eige­ne Beam­ten-Tari­fe mit Nach­läs­sen zwi­schen rund 7 und 33 Pro­zent. Bei den übri­gen zahlt der öffent­li­che Dienst den­sel­ben Bei­trag wie Arbeit­neh­mer. Des­halb lohnt es sich, die Tätig­keit im Ver­gleich immer anzu­ge­ben – der Rech­ner zeigt dann auto­ma­tisch die Beamten-Variante.

Lehr­kräf­te brau­chen vor allem den Ver­wal­tungs-Rechts­schutz für Beur­tei­lung, Ver­set­zung und Dienst­un­fä­hig­keit sowie den Straf-Rechts­schutz, falls nach einem Vor­fall im Unter­richt oder auf Klas­sen­fahrt eine Anzei­ge folgt. Ange­stell­te Lehr­kräf­te nach TV‑L strei­ten vor dem Arbeits­ge­richt und wäh­len im Rech­ner „Arbeit­neh­mer“, ver­be­am­te­te Lehr­kräf­te „Öffent­li­cher Dienst“.

Im Poli­zei­dienst ist der Straf-Rechts­schutz ent­schei­dend: Nach einem Ein­satz steht schnell der Vor­wurf der Kör­per­ver­let­zung im Amt im Raum. Die Ver­tei­di­gung bei Fahr­läs­sig­keits­vor­wür­fen ist ent­hal­ten; wird Vor­satz vor­ge­wor­fen, leis­tet nur ein Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz – in eini­gen Tari­fen fest ent­hal­ten, sonst als Zusatz. Wich­tig ist außer­dem der Opfer-Rechts­schutz, wenn Sie selbst ange­grif­fen werden.

Streit um Bei­hil­fe, Besol­dung und Ver­sor­gung ist Ver­wal­tungs­recht und gehört in den Beam­ten-Tari­fen zum Berufs­bau­stein. Wer bereits im Ruhe­stand ist, wählt im Rech­ner „Rentner/Pensionär“ – ob der Tarif Ver­sor­gungs­strei­tig­kei­ten dann ohne Berufs­bau­stein deckt, steht in den Bedin­gun­gen und soll­te vor dem Abschluss geklärt werden.

Wei­te­re Arti­kel für Beam­te und zur Rechtsschutzversicherung

Fazit

Beam­te brau­chen kei­ne ande­re Rechts­schutz­ver­si­che­rung, aber die rich­ti­ge: einen Berufs­bau­stein, der Ver­wal­tungs- und Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ein­schließt, dazu Straf- und Opfer-Rechts­schutz, wenn der Dienst es ver­langt. Der Beam­ten-Nach­lass ist bei acht Anbie­tern real und kos­tet kei­ne Leis­tung. Wer die Tätig­keit im Ver­gleich angibt, sieht bei­des auf einen Blick – und ent­schei­det dann über Umfang, nicht nur über den Preis.

Zum Tarif­ver­gleich für den öffent­li­chen Dienst →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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