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Fach­lich geprüft mit Blick auf die zutref­fen­de Zusam­men­fas­sung der Leis­tungs­wer­te 2026 in den Rech­ner-Beschrei­bun­gen sowie die Abgren­zung zwi­schen unver­bind­li­cher Schät­zung und ver­bind­li­cher Ent­schei­dung der zustän­di­gen Stellen.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • 14 kos­ten­lo­se Rech­ner mit den amt­li­chen Wer­ten 2026: BAföG (bis 992 €), Eltern­geld (65–100 %, max. 1.800 €), Kin­der­geld (259 €/Kind), Kin­der­zu­schlag (bis 297 €/Kind), Kran­ken­geld, Arbeits­lo­sen­geld (60/67 %), Wohn­geld, Pfle­ge­grad, Ren­ten­be­ginn und Wit­wen­ren­te (55/60 %).
  • Jeder Rech­ner zeigt den voll­stän­di­gen Rechen­weg nach den Ori­gi­nal­for­meln der Sozi­al­ge­setz­bü­cher – ohne Regis­trie­rung, Berech­nung direkt im Browser.
  • Alle Tools sind fach­lich geprüft und nen­nen ihren Rechts­stand transparent.
  • Zu jeder Leis­tung zeigt der Rech­ner ehr­lich die Ver­sor­gungs­lü­cke – und wel­che pri­va­te Absi­che­rung sie schließt.

14 kos­ten­lo­se Rech­ner zei­gen in je einer Minu­te, was Ihnen an gesetz­li­chen Leis­tun­gen zusteht – von 992 € BAföG-Höchst­satz über 297 € Kin­der­zu­schlag bis zur Wit­wen­ren­te – alle mit den amt­li­chen Wer­ten für 2026 und fach­lich geprüft. Jeder Rech­ner erklärt den kom­plet­ten Rechen­weg und zeigt ehr­lich, wo die gesetz­li­che Leis­tung endet und pri­va­te Vor­sor­ge beginnt.

Aus­bil­dung und Studium

Fami­lie und Kinder

Arbeit, Gesund­heit und Wohnen

Pfle­ge, Ren­te und Hinterbliebene

War­um wir die­se Rech­ner anbieten

Als Ver­si­che­rungs­mak­ler wer­den wir täg­lich gefragt: „Was steht mir eigent­lich gesetz­lich zu?” Die ehr­li­che Ant­wort braucht Zah­len, kei­ne Pro­sa – des­halb rech­nen unse­re Tools mit den Ori­gi­nal­for­meln aus den Sozi­al­ge­setz­bü­chern, vom Ein­kom­men­steu­er­ta­rif 2026 bis zur Wohn­geld­for­mel des § 19 WoGG. Und sie zei­gen das gan­ze Bild: Das Kran­ken­geld ersetzt nur einen Teil des Net­tos, die Wit­wen­ren­te nur gut die Hälf­te der Ren­te, das Eltern­geld ist gede­ckelt. Wo die­se Lücken lie­gen und wel­che Absi­che­rung sie schließt, sagt Ihnen jeder Rech­ner trans­pa­rent dazu – kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Sind die Rech­ner wirk­lich kostenlos?

Ja – alle 14 Rech­ner sind kos­ten­los, ohne Regis­trie­rung und ohne Anga­be per­sön­li­cher Daten nutz­bar. Die Berech­nung läuft direkt in Ihrem Brow­ser; es wer­den kei­ne Ein­ga­ben an uns übertragen.

Wie aktu­ell sind die Werte?

Alle Rech­ner arbei­ten mit den amt­li­chen Wer­ten für 2026 – etwa dem Kin­der­geld von 259 Euro, dem BAföG-Höchst­satz von 992 Euro und dem aktu­el­len Ren­ten­wert von 42,52 Euro (ab 1. Juli 2026). Bei Geset­zes­än­de­run­gen wer­den die Rech­ner aktua­li­siert; den Stand nennt jede Sei­te transparent.

Erset­zen die Rech­ner einen Bescheid oder eine Beratung?

Nein. Die Rech­ner lie­fern eine fun­dier­te Schät­zung nach den gesetz­li­chen For­meln – ver­bind­lich ent­schei­det immer die zustän­di­ge Stel­le (Fami­li­en­kas­se, Agen­tur für Arbeit, Ren­ten­ver­si­che­rung, Wohn­geld­be­hör­de oder das BAföG-Amt) mit Ihren exak­ten Daten.

War­um bie­tet ein Ver­si­che­rungs­por­tal Behör­den-Rech­ner an?

Weil gesetz­li­che Leis­tun­gen und pri­va­te Absi­che­rung zwei Hälf­ten des­sel­ben The­mas sind: Erst wer weiß, dass das Kran­ken­geld eine Lücke von meh­re­ren hun­dert Euro lässt oder die Wit­wen­ren­te nur 55 Pro­zent beträgt, kann ent­schei­den, ob und wie er die Dif­fe­renz absi­chert. Die­se Trans­pa­renz ist unser Bera­tungs­an­satz seit 1993.

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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