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Fach­lich geprüft mit Blick auf die 70/90-Pro­zent-Regel, das Höchst­kran­ken­geld 2026, die Sozi­al­ab­ga­ben auf das Kran­ken­geld und die 78-Wochen-Grenze.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Kran­ken­geld = 70 % vom Brut­to, höchs­tens 90 % vom Net­to – und maxi­mal 135,63 € pro Kalen­der­tag (Stand 2026).
  • Davon gehen noch Sozi­al­ab­ga­ben ab: rund 12,4 % (mit Kind) bzw. 13,0 % (kin­der­los) auf 80 % des Regelentgelts.
  • Gezahlt wird nach 6 Wochen Lohn­fort­zah­lung – für die­sel­be Krank­heit maxi­mal 78 Wochen inner­halb von 3 Jahren.
  • Typisch blei­ben nur 70–75 % des gewohn­ten Net­tos; die Lücke zeigt der Rech­ner auf den Euro genau.
  • Ein pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld schließt die Lücke; nach der Aus­steue­rung bleibt sonst nur Arbeits­lo­sen­geld oder Erwerbsminderungsrente.

Stand: Juli 2026 · Wer­te für das Kalen­der­jahr 2026

Das gesetz­li­che Kran­ken­geld beträgt 70 Pro­zent Ihres Brut­to­ge­halts, höchs­tens aber 90 Pro­zent vom Net­to – und nie mehr als 135,63 Euro pro Kalen­der­tag (Stand 2026). Nach Abzug der Sozi­al­ab­ga­ben blei­ben davon meist nur 70 bis 75 Pro­zent des gewohn­ten Net­to­ein­kom­mens übrig. Mit dem Rech­ner ermit­teln Sie in weni­gen Sekun­den Ihr vor­aus­sicht­li­ches Kran­ken­geld – und sehen sofort, wie groß Ihre monat­li­che Lücke wird.

Kran­ken­geld berechnen

Pfle­ge­ver­si­che­rung

Ver­ein­fach­te Berech­nung nach § 47 SGB V mit den Rechen­grö­ßen 2026 (Höchst­kran­ken­geld 135,63 €/Kalendertag; Sozi­al­ab­ga­ben auf Basis von 80 % des Regel­ent­gelts: Ren­ten­ver­si­che­rung 9,3 %, Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung 1,3 %, Pfle­ge­ver­si­che­rung 1,8 % bzw. 2,4 % für Kin­der­lo­se ab 23). Ein­mal­zah­lun­gen, Frei­wil­li­gen-Beson­der­hei­ten und der Pro­gres­si­ons­vor­be­halt bei der Steu­er blei­ben unbe­rück­sich­tigt. Ohne Gewähr; ver­bind­lich ist die Berech­nung Ihrer Krankenkasse.

Das Kran­ken­geld liegt deut­lich unter dem gewohn­ten Net­to – und endet nach spä­tes­tens 78 Wochen. Ein pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld schließt die Lücke ab dem ers­ten Kran­ken­geld-Tag; bei dau­er­haf­ter Erwerbs­un­fä­hig­keit über­nimmt die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Wie wird das Kran­ken­geld berechnet?

Die Kran­ken­kas­se zahlt Kran­ken­geld, wenn Sie län­ger als 6 Wochen arbeits­un­fä­hig sind – dann endet die Lohn­fort­zah­lung des Arbeit­ge­bers. Berech­net wird kalen­der­täg­lich nach § 47 SGB V: 70 Pro­zent des regel­mä­ßi­gen Brut­to­ent­gelts (Regel­ent­gelt), gede­ckelt auf 90 Pro­zent des Net­to­ent­gelts und auf den Höchst­satz aus der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze. Der Monat wird dabei ein­heit­lich mit 30 Tagen gerechnet.

Eck­wert 2026 Betrag
Kran­ken­geld vom Brutto 70 % des Regelentgelts
Ober­gren­ze vom Netto 90 % des Nettoentgelts
Höchst­kran­ken­geld je Kalendertag 135,63 €
Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze Kran­ken-/Pfle­ge­ver­si­che­rung 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr)
Höchst­kran­ken­geld im Monat (30 Tage) 4.068,90 € vor Abzügen

Was wird vom Kran­ken­geld abgezogen?

Kran­ken­geld ist steu­er­frei, unter­liegt aber dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt – es erhöht also den Steu­er­satz auf Ihr übri­ges Ein­kom­men. Sozi­al­ab­ga­ben fal­len dage­gen an: Sie zah­len den Arbeit­neh­mer­an­teil zur Renten‑, Arbeits­lo­sen- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, berech­net auf 80 Pro­zent des Regel­ent­gelts. Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung selbst ent­fal­len wäh­rend des Bezugs.

In Sum­me gehen damit rund 12,4 bis 13,0 Pro­zent der Bemes­sungs­ba­sis ab – der Rech­ner weist den Betrag für Ihre Kon­stel­la­ti­on aus.

Wie lan­ge wird Kran­ken­geld gezahlt?

Für die­sel­be Krank­heit zahlt die Kas­se inner­halb von 3 Jah­ren maxi­mal 78 Wochen – abzüg­lich der 6 Wochen Lohn­fort­zah­lung blei­ben bis zu 72 Wochen Kran­ken­geld. Danach folgt die Aus­steue­rung: Der Anspruch endet, auch wenn Sie wei­ter krank sind. Wer dann noch arbeits­un­fä­hig ist, wech­selt in der Regel über die Naht­lo­sig­keits­re­ge­lung ins Arbeits­lo­sen­geld oder – bei dau­er­haf­ter Ein­schrän­kung – in die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, die meist noch deut­lich nied­ri­ger ausfällt.

Wie schlie­ßen Sie die Krankengeld-Lücke?

Die Dif­fe­renz zwi­schen Kran­ken­geld und gewohn­tem Net­to trifft jeden Monat aufs Neue – bei 500 Euro Lücke und 72 Wochen sind das über 8.000 Euro. Ein pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld gleicht die Lücke ab Beginn des Kran­ken­geld-Bezugs aus; die Höhe wäh­len Sie pas­send zum Ergeb­nis des Rech­ners. Selbst­stän­di­ge ohne Kran­ken­geld-Anspruch sichern mit dem Kran­ken­ta­ge­geld ihr kom­plet­tes Ein­kom­men ab. Gegen den Dau­er­fall – wenn aus Wochen Jah­re wer­den – schützt die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Pra­xis­bei­spiel: Wie groß ist die Lücke?

Wer 3.000 € brut­to (rund 2.000 € net­to) ver­dient, erhält 70 % des Brut­tos als Kran­ken­geld; nach dem Net­to-Deckel und den Sozi­al­ab­ga­ben blei­ben davon typi­scher­wei­se nur 70 bis 75 % des gewohn­ten Net­tos – also grob 1.400 bis 1.500 Euro im Monat. Die genaue Lücke rech­net der Rech­ner oben auf den Euro aus.

Was bedeu­tet „Aus­steue­rung”?

Nach 78 Wochen für die­sel­be Krank­heit ist die Aus­steue­rung erreicht: Das Kran­ken­geld endet, und es bleibt nur noch Arbeits­lo­sen­geld oder – bei dau­er­haf­ter Erkran­kung – die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te. Wer die­se Lücke nicht über ein pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld oder eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung geschlos­sen hat, steht dann vor einem tie­fen Einkommensbruch.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie hoch ist das Kran­ken­geld 2026 maximal?

135,63 Euro je Kalen­der­tag, also 4.068,90 Euro im 30-Tage-Monat vor Sozi­al­ab­ga­ben. Der Höchst­satz ergibt sich aus 70 Pro­zent der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze von 5.812,50 Euro im Monat.

Wird das Kran­ken­geld vom Brut­to oder Net­to berechnet?

Von bei­dem: Grund­la­ge sind 70 Pro­zent des Brut­to­ent­gelts, gleich­zei­tig darf das Kran­ken­geld 90 Pro­zent des Net­to­ent­gelts nicht über­stei­gen. Bei den meis­ten Ange­stell­ten greift die Netto-Grenze.

Ist das Kran­ken­geld steuerfrei?

Ja, es wer­den kei­ne Steu­ern ein­be­hal­ten. Über den Pro­gres­si­ons­vor­be­halt erhöht das Kran­ken­geld aber den Steu­er­satz auf Ihre übri­gen Ein­künf­te – eine Nach­zah­lung bei der Steu­er­erklä­rung ist möglich.

Wann beginnt und endet die Zahlung?

Das Kran­ken­geld beginnt nach den 6 Wochen Lohn­fort­zah­lung des Arbeit­ge­bers und läuft für die­sel­be Krank­heit maxi­mal 78 Wochen inner­halb von 3 Jah­ren – inklu­si­ve der Lohn­fort­zah­lungs­zeit. Danach erfolgt die Aussteuerung.

Bekom­men Selbst­stän­di­ge Krankengeld?

Nur frei­wil­lig gesetz­lich Ver­si­cher­te mit Wahl­er­klä­rung oder Wahl­ta­rif – und erst ab dem 43. Tag. Pri­vat Ver­si­cher­te und vie­le Selbst­stän­di­ge sichern den Ver­dienst­aus­fall statt­des­sen über ein pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld ab.

Was pas­siert nach der Aussteuerung?

Sind Sie wei­ter arbeits­un­fä­hig, greift unter Vor­aus­set­zun­gen die Naht­lo­sig­keits­re­ge­lung des Arbeits­lo­sen­gelds; bei dau­er­haf­ter Leis­tungs­min­de­rung kommt die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te in Betracht. Bei­de Leis­tun­gen lie­gen noch­mals deut­lich unter dem Krankengeld.

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen