Fachlich geprüft mit Blick auf die 70/90-Prozent-Regel, das Höchstkrankengeld 2026, die Sozialabgaben auf das Krankengeld und die 78-Wochen-Grenze.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankengeld = 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto – und maximal 135,63 € pro Kalendertag (Stand 2026).
- Davon gehen noch Sozialabgaben ab: rund 12,4 % (mit Kind) bzw. 13,0 % (kinderlos) auf 80 % des Regelentgelts.
- Gezahlt wird nach 6 Wochen Lohnfortzahlung – für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
- Typisch bleiben nur 70–75 % des gewohnten Nettos; die Lücke zeigt der Rechner auf den Euro genau.
- Ein privates Krankentagegeld schließt die Lücke; nach der Aussteuerung bleibt sonst nur Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente.
Stand: Juli 2026 · Werte für das Kalenderjahr 2026
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent vom Netto – und nie mehr als 135,63 Euro pro Kalendertag (Stand 2026). Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben davon meist nur 70 bis 75 Prozent des gewohnten Nettoeinkommens übrig. Mit dem Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden Ihr voraussichtliches Krankengeld – und sehen sofort, wie groß Ihre monatliche Lücke wird.
Krankengeld berechnen
Vereinfachte Berechnung nach § 47 SGB V mit den Rechengrößen 2026 (Höchstkrankengeld 135,63 €/Kalendertag; Sozialabgaben auf Basis von 80 % des Regelentgelts: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % bzw. 2,4 % für Kinderlose ab 23). Einmalzahlungen, Freiwilligen-Besonderheiten und der Progressionsvorbehalt bei der Steuer bleiben unberücksichtigt. Ohne Gewähr; verbindlich ist die Berechnung Ihrer Krankenkasse.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind – dann endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Berechnet wird kalendertäglich nach § 47 SGB V: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts (Regelentgelt), gedeckelt auf 90 Prozent des Nettoentgelts und auf den Höchstsatz aus der Beitragsbemessungsgrenze. Der Monat wird dabei einheitlich mit 30 Tagen gerechnet.
| Eckwert 2026 | Betrag |
|---|---|
| Krankengeld vom Brutto | 70 % des Regelentgelts |
| Obergrenze vom Netto | 90 % des Nettoentgelts |
| Höchstkrankengeld je Kalendertag | 135,63 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr) |
| Höchstkrankengeld im Monat (30 Tage) | 4.068,90 € vor Abzügen |
Was wird vom Krankengeld abgezogen?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Sozialabgaben fallen dagegen an: Sie zahlen den Arbeitnehmeranteil zur Renten‑, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, berechnet auf 80 Prozent des Regelentgelts. Beiträge zur Krankenversicherung selbst entfallen während des Bezugs.
- Rentenversicherung: 9,3 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent
- Pflegeversicherung: 1,8 Prozent – Kinderlose ab 23 zahlen mit Zuschlag 2,4 Prozent
In Summe gehen damit rund 12,4 bis 13,0 Prozent der Bemessungsbasis ab – der Rechner weist den Betrag für Ihre Konstellation aus.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse innerhalb von 3 Jahren maximal 78 Wochen – abzüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung bleiben bis zu 72 Wochen Krankengeld. Danach folgt die Aussteuerung: Der Anspruch endet, auch wenn Sie weiter krank sind. Wer dann noch arbeitsunfähig ist, wechselt in der Regel über die Nahtlosigkeitsregelung ins Arbeitslosengeld oder – bei dauerhafter Einschränkung – in die Erwerbsminderungsrente, die meist noch deutlich niedriger ausfällt.
Wie schließen Sie die Krankengeld-Lücke?
Die Differenz zwischen Krankengeld und gewohntem Netto trifft jeden Monat aufs Neue – bei 500 Euro Lücke und 72 Wochen sind das über 8.000 Euro. Ein privates Krankentagegeld gleicht die Lücke ab Beginn des Krankengeld-Bezugs aus; die Höhe wählen Sie passend zum Ergebnis des Rechners. Selbstständige ohne Krankengeld-Anspruch sichern mit dem Krankentagegeld ihr komplettes Einkommen ab. Gegen den Dauerfall – wenn aus Wochen Jahre werden – schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Praxisbeispiel: Wie groß ist die Lücke?
Wer 3.000 € brutto (rund 2.000 € netto) verdient, erhält 70 % des Bruttos als Krankengeld; nach dem Netto-Deckel und den Sozialabgaben bleiben davon typischerweise nur 70 bis 75 % des gewohnten Nettos – also grob 1.400 bis 1.500 Euro im Monat. Die genaue Lücke rechnet der Rechner oben auf den Euro aus.
Was bedeutet „Aussteuerung”?
Nach 78 Wochen für dieselbe Krankheit ist die Aussteuerung erreicht: Das Krankengeld endet, und es bleibt nur noch Arbeitslosengeld oder – bei dauerhafter Erkrankung – die Erwerbsminderungsrente. Wer diese Lücke nicht über ein privates Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen hat, steht dann vor einem tiefen Einkommensbruch.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld 2026 maximal?
135,63 Euro je Kalendertag, also 4.068,90 Euro im 30-Tage-Monat vor Sozialabgaben. Der Höchstsatz ergibt sich aus 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat.
Wird das Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet?
Von beidem: Grundlage sind 70 Prozent des Bruttoentgelts, gleichzeitig darf das Krankengeld 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen. Bei den meisten Angestellten greift die Netto-Grenze.
Ist das Krankengeld steuerfrei?
Ja, es werden keine Steuern einbehalten. Über den Progressionsvorbehalt erhöht das Krankengeld aber den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte – eine Nachzahlung bei der Steuererklärung ist möglich.
Wann beginnt und endet die Zahlung?
Das Krankengeld beginnt nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und läuft für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren – inklusive der Lohnfortzahlungszeit. Danach erfolgt die Aussteuerung.
Bekommen Selbstständige Krankengeld?
Nur freiwillig gesetzlich Versicherte mit Wahlerklärung oder Wahltarif – und erst ab dem 43. Tag. Privat Versicherte und viele Selbstständige sichern den Verdienstausfall stattdessen über ein privates Krankentagegeld ab.
Was passiert nach der Aussteuerung?
Sind Sie weiter arbeitsunfähig, greift unter Voraussetzungen die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengelds; bei dauerhafter Leistungsminderung kommt die Erwerbsminderungsrente in Betracht. Beide Leistungen liegen nochmals deutlich unter dem Krankengeld.
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