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Fach­lich geprüft mit Fokus auf die beam­ten­spe­zi­fi­schen The­men Bei­hil­fe, pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, Dienst­un­fä­hig­keit und Diensthaftpflicht.

Versicherungen für Beamte – Beihilfe, PKV und Dienstunfähigkeit

Für Beam­te sind drei Ver­si­che­run­gen beson­ders wich­tig: die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung mit Bei­hil­fe, eine Dienst­haft­pflicht gegen Regress­for­de­run­gen des Dienst­herrn und – vor allem für jun­ge Beam­te – der Schutz gegen Dienst­un­fä­hig­keit. Dazu kom­men die Pri­vat­haft­pflicht und je nach Bedarf Haus­rat und Rechts­schutz. Die­ser Rat­ge­ber zeigt, wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz im Beam­ten­ver­hält­nis ankommt und wo sich Beam­te von Ange­stell­ten unterscheiden.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Bei­hil­fe des Dienst­herrn über­nimmt nur einen Teil der Krank­heits­kos­ten – den Rest deckt eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung im Bei­hil­fe­ta­rif.
  • Eine Dienst­haft­pflicht schützt vor Regress­for­de­run­gen, wenn Sie im Dienst einen Scha­den verursachen.
  • Der Dienst­un­fä­hig­keits­schutz ist beson­ders für Beam­te auf Pro­be und Wider­ruf wich­tig – hier ist die gesetz­li­che Absi­che­rung lückenhaft.
  • Beam­ten­an­wär­ter erhal­ten beson­ders güns­ti­ge Ein­stiegs­ta­ri­fe in der pri­va­ten Krankenversicherung.
  • Die Pri­vat­haft­pflicht bleibt für jeden unverzichtbar.

Ver­si­che­run­gen für Beam­te – im Überblick

Ver­si­che­rung Für Beam­te War­um
Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (Bei­hil­fe­ta­rif) zen­tral Bei­hil­fe deckt nur einen Teil der Kosten
Dienst­haft­pflicht wich­tig Regress­for­de­run­gen des Dienstherrn
Dienst­un­fä­hig­keits­schutz wich­tig (v. a. jung) gesetz­li­che Absi­che­rung lückenhaft
Pri­vat­haft­pflicht unver­zicht­bar lebens­lan­ges Haftungsrisiko
Haus­rat & Rechtsschutz sinn­voll je nach Lebenslage

Wie funk­tio­niert Bei­hil­fe plus pri­va­te Krankenversicherung?

Das Kern­stück der Absi­che­rung für Beam­te ist die Kom­bi­na­ti­on aus Bei­hil­fe und pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung. Der Dienst­herr betei­ligt sich über die Bei­hil­fe an den Krank­heits­kos­ten – bei akti­ven Beam­ten in der Regel zu 50 %, ab zwei Kin­dern und im Ruhe­stand meist zu 70 %. Den ver­blei­ben­den Anteil deckt eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung im pas­sen­den Bei­hil­fe­ta­rif ab.

Die­se Kom­bi­na­ti­on ist für die meis­ten Beam­ten deut­lich güns­ti­ger als die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung – denn dort gibt es kei­nen Arbeit­ge­ber­zu­schuss, sodass Beam­te den vol­len Bei­trag selbst tra­gen müss­ten. Beam­ten­an­wär­ter pro­fi­tie­ren zudem von beson­ders güns­ti­gen Aus­bil­dungs­ta­ri­fen. Wor­auf es bei der Tarif­wahl ankommt, lesen Sie im Rat­ge­ber zur Kran­ken­ver­si­che­rung für Beam­te.

Dienst­haft­pflicht: Wann schützt sie vor Regress?

Ver­ur­sa­chen Sie im Dienst einen Scha­den, kann der Dienst­herr bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit Regress von Ihnen for­dern – die pri­va­te Haft­pflicht greift hier nicht, weil es sich um dienst­li­che Tätig­keit han­delt. Genau die­se Lücke schließt die Dienst­haft­pflicht (auch Amts- oder Berufs­haft­pflicht für Beam­te). Sie ist vor allem für Lehr­kräf­te, Poli­zei- und Voll­zugs­be­am­te sowie die Ver­wal­tung wich­tig und deckt je nach Tarif auch den Ver­lust dienst­li­cher Schlüs­sel. Grund­la­gen zur Haft­pflicht all­ge­mein fin­den Sie in unse­rem Haft­pflicht-Rat­ge­ber.

Wie sichern Beam­te die Dienst­un­fä­hig­keit ab?

Wer­den Beam­te dienst­un­fä­hig, hängt die Absi­che­rung stark vom Sta­tus ab: Beam­te auf Lebens­zeit erhal­ten ein Ruhe­ge­halt – aller­dings erst nach einer War­te­zeit von fünf Dienst­jah­ren. Beam­te auf Pro­be und auf Wider­ruf (etwa Anwär­ter und Refe­ren­da­re) haben in den ers­ten Jah­ren dage­gen kaum Schutz und kön­nen bei Dienst­un­fä­hig­keit sogar ohne Ver­sor­gung ent­las­sen werden.

Des­halb ist eine pri­va­te Absi­che­rung wich­tig – idea­ler­wei­se eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit ech­ter Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel. Sie zahlt eine ver­ein­bar­te Ren­te, wenn Sie Ihren Dienst aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen – und je jün­ger und gesün­der Sie beim Abschluss sind, des­to güns­ti­ger der Beitrag.

Wei­te­re sinn­vol­le Versicherungen

Häu­fig gestell­te Fragen

Wel­che Ver­si­che­run­gen brau­chen Beam­te wirklich?

Zen­tral sind die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung mit Bei­hil­fe, eine Dienst­haft­pflicht und – vor allem für jun­ge Beam­te – der Dienst­un­fä­hig­keits­schutz. Unver­zicht­bar bleibt außer­dem die Privathaftpflicht.

Was ist die Beihilfe?

Die Bei­hil­fe ist die Betei­li­gung des Dienst­herrn an den Krank­heits­kos­ten – meist 50 %, ab zwei Kin­dern und im Ruhe­stand oft 70 %. Den Rest deckt eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung im Beihilfetarif.

Soll­ten Beam­te gesetz­lich oder pri­vat kran­ken­ver­si­chert sein?

Für die meis­ten ist die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung mit Bei­hil­fe güns­ti­ger, weil es in der GKV kei­nen Arbeit­ge­ber­zu­schuss gibt. In der gesetz­li­chen Kas­se müss­ten Beam­te den vol­len Bei­trag selbst zahlen.

War­um ist eine Dienst­haft­pflicht wichtig?

Weil der Dienst­herr bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit Regress for­dern kann und die pri­va­te Haft­pflicht dienst­li­che Schä­den nicht abdeckt. Die Dienst­haft­pflicht schließt die­se Lücke.

Brau­chen Beam­te eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja – idea­ler­wei­se mit Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel. Beson­ders Beam­te auf Pro­be und Wider­ruf sind gesetz­lich kaum abge­si­chert und soll­ten früh pri­vat vorsorgen.

Gibt es güns­ti­ge Tari­fe für Beamtenanwärter?

Ja. Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer bie­ten für Anwär­ter beson­ders güns­ti­ge Aus­bil­dungs­ta­ri­fe an. Ein frü­her Abschluss sichert außer­dem den Gesund­heits­zu­stand für die Zukunft.

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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