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Fach­lich geprüft mit Blick auf die per­sön­li­che und betrieb­li­che Absi­che­rung – Kran­ken­ver­si­che­rung, Berufs­un­fä­hig­keit, Betriebs­haft­pflicht und Altersvorsorge.

Selbstständige Person bei der Arbeit – Versicherungen für Selbstständige

Wer selbst­stän­dig oder frei­be­ruf­lich arbei­tet, hat kein sozia­les Netz aus der Ange­stell­ten­welt – des­halb sind vier Ver­si­che­run­gen beson­ders wich­tig: die Kran­ken­ver­si­che­rung, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die Berufs- oder Betriebs­haft­pflicht und die pri­va­te Alters­vor­sor­ge. Je nach Tätig­keit kom­men betrieb­li­che Bau­stei­ne wie Rechts­schutz oder eine Inhalts­ver­si­che­rung hin­zu. Die­ser Rat­ge­ber trennt die per­sön­lich exis­ten­zi­el­len von den betrieb­li­chen Ver­si­che­run­gen und zeigt, was Sie als Selbst­stän­di­ger wirk­lich brauchen.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Als Selbst­stän­di­ger kön­nen Sie zwi­schen gesetz­li­cher und pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung frei wäh­len – ein Kran­ken­ta­ge­geld ersetzt die feh­len­de Lohnfortzahlung.
  • Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, weil es kei­ne gesetz­li­che Absi­che­rung der Arbeits­kraft gibt.
  • Eine Berufs- bzw. Betriebs­haft­pflicht schützt vor Schä­den, die Sie im Rah­men Ihrer Tätig­keit verursachen.
  • Für die Alters­vor­sor­ge müs­sen die meis­ten Selbst­stän­di­gen selbst sor­gen – es besteht kei­ne Rentenversicherungspflicht.
  • Tren­nen Sie per­sön­li­che (exis­ten­zi­el­le) und betrieb­li­che Absicherung.

Ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge – im Überblick

Ver­si­che­rung Bereich War­um
Kran­ken­ver­si­che­rung (+ Krankentagegeld) per­sön­lich Pflicht; kei­ne Lohn­fort­zah­lung bei Krankheit
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung per­sön­lich kei­ne gesetz­li­che Absi­che­rung der Arbeitskraft
Alters­vor­sor­ge per­sön­lich meist kei­ne Rentenversicherungspflicht
Berufs-/Be­triebs­haft­pflicht betrieb­lich Schä­den gegen­über Kun­den und Dritten
Rechts­schutz (Firmen/Vertrag) betrieb­lich Streit mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Behörden
Inhalts-/Sach­ver­si­che­rung betrieb­lich schützt Geschäfts­aus­stat­tung und Waren

Kran­ken­ver­si­che­rung: GKV oder PKV – und wozu Krankentagegeld?

Als Selbst­stän­di­ger sind Sie nicht an die gesetz­li­che Kas­se gebun­den: Sie kön­nen frei­wil­lig gesetz­lich oder in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln. Die Wahl hängt von Ein­kom­men, Alter, Gesund­heit und Fami­li­en­si­tua­ti­on ab – die pri­va­te KV ist bei jün­ge­ren, gesun­den Selbst­stän­di­gen oft güns­ti­ger und leis­tungs­stär­ker, die gesetz­li­che bei Fami­li­en mit Kindern.

Wich­tig in bei­den Fäl­len: Ohne Arbeit­ge­ber gibt es kei­ne Lohn­fort­zah­lung. Ein Kran­ken­ta­ge­geld sichert Ihr Ein­kom­men, wenn Sie län­ge­re Zeit krank­heits­be­dingt ausfallen.

Berufs­un­fä­hig­keit: Ihre wich­tigs­te per­sön­li­che Absicherung

Kön­nen Sie Ihren Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben, gibt es für Selbst­stän­di­ge – anders als für Ange­stell­te – kei­ne gesetz­li­che Auf­fang­lö­sung. Umso wich­ti­ger ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie zahlt eine ver­ein­bar­te Ren­te, wenn Sie Ihre Tätig­keit nicht mehr aus­üben kön­nen, und sichert damit Ihre Exis­tenz. Je frü­her Sie abschlie­ßen, des­to güns­ti­ger und leich­ter (Gesund­heits­prü­fung) ist der Abschluss.

Wel­che betrieb­li­che Haft­pflicht schützt vor teu­ren Schäden?

Ver­ur­sa­chen Sie im Rah­men Ihrer Tätig­keit einen Scha­den bei Kun­den oder Drit­ten, haf­ten Sie – oft mit dem Pri­vat­ver­mö­gen. Die pas­sen­de Haft­pflicht hängt vom Beruf ab:

  • Berufs­haft­pflicht für bera­ten­de und hei­len­de Beru­fe (z. B. Ärz­te, Rechts­an­wäl­te, Berater).
  • Betriebs­haft­pflicht für Hand­werk, Han­del und Dienst­leis­tung – sie deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den im Betrieb.

Wei­te­re sinn­vol­le Bausteine

  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung: mit Fir­men- und Ver­trags­rechts­schutz für Streit mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Behörden.
  • Inhalts-/Ge­schäfts­ver­si­che­rung: schützt Aus­stat­tung, Maschi­nen und Waren vor Feu­er, Ein­bruch und Leitungswasser.
  • Alters­vor­sor­ge: Da die meis­ten Selbst­stän­di­gen nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind, soll­ten Sie früh pri­vat vor­sor­gen (z. B. Basis-/Rü­rup-Ren­te).
  • Pri­vat­haft­pflicht: für das pri­va­te Risi­ko wei­ter­hin unverzichtbar.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wel­che Ver­si­che­run­gen braucht ein Selbst­stän­di­ger wirklich?

Per­sön­lich exis­ten­zi­ell sind Kran­ken- und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sowie die Alters­vor­sor­ge. Betrieb­lich kommt je nach Tätig­keit eine Berufs- oder Betriebs­haft­pflicht hin­zu, oft auch Rechtsschutz.

Müs­sen Selbst­stän­di­ge sich krankenversichern?

Ja, es besteht Ver­si­che­rungs­pflicht. Selbst­stän­di­ge kön­nen aber frei zwi­schen der frei­wil­li­gen gesetz­li­chen und der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung wählen.

War­um ist ein Kran­ken­ta­ge­geld wichtig?

Weil es ohne Arbeit­ge­ber kei­ne Lohn­fort­zah­lung gibt. Das Kran­ken­ta­ge­geld ersetzt Ihr Ein­kom­men, wenn Sie län­ger krank­heits­be­dingt ausfallen.

Brau­chen Selbst­stän­di­ge eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja, sie ist beson­ders wich­tig, weil es kei­ne gesetz­li­che Absi­che­rung der Arbeits­kraft gibt. Ohne sie steht bei Berufs­un­fä­hig­keit die Exis­tenz auf dem Spiel.

Was ist der Unter­schied zwi­schen Berufs- und Betriebshaftpflicht?

Die Berufs­haft­pflicht sichert typi­sche Risi­ken bera­ten­der oder hei­len­der Beru­fe ab, die Betriebs­haft­pflicht die Risi­ken von Hand­werk, Han­del und Dienst­leis­tung im lau­fen­den Betrieb.

Wie sor­gen Selbst­stän­di­ge fürs Alter vor?

Da meist kei­ne Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht besteht, ist pri­va­te Vor­sor­ge nötig – etwa über eine Basis-(Rürup-)Rente oder ande­re Vor­sor­ge­for­men. Ein frü­her Start erhöht den Effekt deutlich.

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