Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.
Als Bauherr bezeichnet man denjenigen, der ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude saniert. Auch wenn Sie eine Wohnung sanieren oder Ihr Haus umbauen, zählen Sie als Bauherr und benötigen eine Bauherrenhaftpflicht.
Als Bauherr müssen Sie zu jeder Zeit gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt und haften für jegliche Schäden die durch Ihr Bauvorhaben entstehen in unbegrenzter Höhe.
Der Glaube, dass die von Ihnen beauftragten und ausführenden Firmen für alle anfallenden Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum.
Ebenfalls ein Irrglaube ist es, wenn man meint der Haftung entgehen zu können, wenn ein Schild mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder“ vorhanden ist.
Auch bei einem guten Architekten und zuverlässigen Handwerkern haben Sie als Bauherr die Gefahrenstelle (Baustelle) veranlasst und müssen für die Sicherheit sorgen.
Ohne eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bleiben Sie als Haus- und Grundbesitzer auf den Kosten aus Schadenersatzansprüchen sitzen, falls die beauftragten Handwerker eine Schuld abstreiten oder aufgrund von Insolvenz nicht zahlen können.
Im Rahmen einer Privathaftpflicht ist das Bauherrenrisiko — wenn überhaupt — meistens nur mit sehr geringen Bausummen abgesichert, so dass sich immer der separate Abschluss einer günstigen Bauherrenhaftpflicht für die Dauer der Bauphase empfiehlt.
Die Haftung des Bauherrn verteilt sich insbesondere auf
- Die Auswahlpflicht
- Die Verkehrssicherungspflicht
- Organisations-. und Überwachungspflicht
Auswahlpflicht
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, das er bei der Wahl seines Architekten, seiner Arbeiter und Bauhandwerker nur solche Unternehmen und Handwerker beauftragt, die für diese Arbeiten eine ausreichende Qualifikation nachweisen können und fachlich geeignet sind.
Verkehrssicherungspflicht
Als Bauherr haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass sowohl die Zufahrtswege zur Baustelle als auch die Baustelle selbst so beschaffen sind, dass Personen keinen Schaden erleiden können.
Organisations- und Überwachungspflicht
Die Verpflichtung, die Tätigkeiten der von Ihm mit den Bauarbeiten beauftragten Handwerker und Personen zu überwachen obliegen ebenfalls dem Bauherrn.
TIPP:
Sie benötigen keine Bauherrenhaftpflicht, wenn Sie Ihr Haus von einem Bauträger erwerben. Üblicherweise sind im Rahmen der Bauträgerleistungen auch sämtliche Versicherungen für Ihr Bauvorhaben eingeschlossen. Sie sollten daher auf jeden Fall die Bauträgerunterlagen zum Thema Bauversicherung vorab prüfen.