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Wann braucht man eine Bauherrenhaftpflicht?

Jeder Bau­herr benö­tigt eine Bau­her­ren­haft­pflicht-Ver­si­che­rung.

Als Bau­herr bezeich­net man den­je­ni­gen, der ein Gebäu­de neu errich­tet oder ein bestehen­des Gebäu­de saniert. Auch wenn Sie eine Woh­nung sanie­ren oder Ihr Haus umbau­en, zäh­len Sie als Bau­herr und benö­ti­gen eine Bau­her­ren­haft­pflicht.

Als Bau­herr müs­sen Sie zu jeder Zeit gewähr­leis­ten, dass die Bau­stel­le kei­ne Gefahr für ande­re Per­so­nen oder Sachen dar­stellt und haf­ten für jeg­li­che Schä­den die durch Ihr Bau­vor­ha­ben ent­ste­hen in unbe­grenz­ter Höhe.

Der Glau­be, dass die von Ihnen beauf­trag­ten und aus­füh­ren­den Fir­men für alle anfal­len­den Schä­den haf­ten, ist lei­der ein häu­fig ver­brei­te­ter Irrtum.

Eben­falls ein Irr­glau­be ist es, wenn man meint der Haf­tung ent­ge­hen zu kön­nen, wenn ein Schild mit der Auf­schrift „Betre­ten der Bau­stel­le ver­bo­ten. Eltern haf­ten für Ihre Kin­der“ vor­han­den ist.

Auch bei einem guten Archi­tek­ten und zuver­läs­si­gen Hand­wer­kern haben Sie als Bau­herr die Gefah­ren­stel­le (Bau­stel­le) ver­an­lasst und müs­sen für die Sicher­heit sorgen.

Ohne eine Bau­her­ren­haft­pflicht-Ver­si­che­rung blei­ben Sie als Haus- und Grund­be­sit­zer auf den Kos­ten aus Scha­den­er­satz­an­sprü­chen sit­zen, falls die beauf­trag­ten Hand­wer­ker eine Schuld abstrei­ten oder auf­grund von Insol­venz nicht zah­len können.

Im Rah­men einer Pri­vat­haft­pflicht ist das Bau­her­ren­ri­si­ko — wenn über­haupt — meis­tens nur mit sehr gerin­gen Bau­sum­men abge­si­chert, so dass sich immer der sepa­ra­te Abschluss einer güns­ti­gen Bau­her­ren­haft­pflicht für die Dau­er der Bau­pha­se empfiehlt.

Die Haf­tung des Bau­herrn ver­teilt sich ins­be­son­de­re auf

  • Die Aus­wahl­pflicht
  • Die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht
  • Orga­ni­sa­ti­ons-. und Überwachungspflicht

 Aus­wahl­pflicht

 Der Bau­herr ist dafür ver­ant­wort­lich, das er bei der Wahl sei­nes Archi­tek­ten, sei­ner Arbei­ter und Bau­hand­wer­ker nur sol­che Unter­neh­men und Hand­wer­ker beauf­tragt, die für die­se Arbei­ten eine aus­rei­chen­de Qua­li­fi­ka­ti­on nach­wei­sen kön­nen und fach­lich geeig­net sind.

Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht

 Als Bau­herr haben Sie dafür Sor­ge zu tra­gen, dass sowohl die Zufahrts­we­ge zur Bau­stel­le als auch die Bau­stel­le selbst so beschaf­fen sind, dass Per­so­nen kei­nen Scha­den erlei­den können.

Orga­ni­sa­ti­ons- und Überwachungspflicht

Die Ver­pflich­tung, die Tätig­kei­ten der von Ihm mit den Bau­ar­bei­ten beauf­trag­ten Hand­wer­ker und Per­so­nen zu über­wa­chen oblie­gen eben­falls dem Bauherrn.

TIPP:

Sie benö­ti­gen kei­ne Bau­her­ren­haft­pflicht, wenn Sie Ihr Haus von einem Bau­trä­ger erwer­ben. Übli­cher­wei­se sind im Rah­men der Bau­trä­ger­leis­tun­gen auch sämt­li­che Ver­si­che­run­gen für Ihr Bau­vor­ha­ben ein­ge­schlos­sen.  Sie soll­ten daher auf jeden Fall die Bau­trä­ger­un­ter­la­gen zum The­ma Bau­ver­si­che­rung vor­ab prüfen.

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