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Wer haf­tet für Schä­den am Nachbarhaus?

Wenn beim Bau­en Schä­den am Nach­bar­haus ent­ste­hen, kann der Bau­herr oder auch der beauf­trag­te Archi­tekt oder Bau­un­ter­neh­mer für den ent­stan­de­nen Scha­den haf­ten. Der Bau­herr trägt grund­sätz­lich die Ver­ant­wor­tung für das gesam­te Bau­pro­jekt und ist damit auch für even­tu­el­le Schä­den am Nach­bar­haus verantwortlich.

Es ist jedoch auch mög­lich, dass die Haf­tung auf den beauf­trag­ten Archi­tek­ten oder Bau­un­ter­neh­mer über­tra­gen wird, wenn die­ser für den Scha­den ver­ant­wort­lich ist. Im Zwei­fels­fall soll­te man sich von einem Rechts­an­walt bera­ten las­sen, um die Haf­tungs­fra­ge genau klä­ren zu können.

Um Schä­den am Nach­bar­haus zu ver­mei­den, soll­ten Bau­her­ren bereits vor Bau­be­ginn das Gespräch mit ihren Nach­barn suchen und gege­be­nen­falls eine Ver­ein­ba­rung tref­fen, die die gegen­sei­ti­gen Rech­te und Pflich­ten regelt. Es emp­fiehlt sich auch, eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um sich gegen mög­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen abzusichern.

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