Wenn beim Bauen Schäden am Nachbarhaus entstehen, kann der Bauherr oder auch der beauftragte Architekt oder Bauunternehmer für den entstandenen Schaden haften. Der Bauherr trägt grundsätzlich die Verantwortung für das gesamte Bauprojekt und ist damit auch für eventuelle Schäden am Nachbarhaus verantwortlich.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Haftung auf den beauftragten Architekten oder Bauunternehmer übertragen wird, wenn dieser für den Schaden verantwortlich ist. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um die Haftungsfrage genau klären zu können.
Um Schäden am Nachbarhaus zu vermeiden, sollten Bauherren bereits vor Baubeginn das Gespräch mit ihren Nachbarn suchen und gegebenenfalls eine Vereinbarung treffen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Es empfiehlt sich auch, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzforderungen abzusichern.